Ausschluss der Öffentlichkeit

Prozess: Mutter drehte Pornos von 10-jähriger Tochter

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Am Mittwoch stehen eine 47-jährige Ex-Lehrerin und ihr "Lover" vor Gericht. Die Anklage: Pornos von Tochter gedreht.

Wels. Eine 47-jährige Ex-Lehrerin und ein 49-jähriger Angestellter sind in einem Prozess am Mittwoch im Landesgericht Wels unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und pornografischer Darstellung Minderjähriger angeklagt gewesen. Die Frau soll auf Aufforderung ihres Liebhabers Pornos von ihrer damals erst zehnjährigen Tochter gedreht und ihm geschickt haben.
 
Das Gericht wird in der Verhandlung unter anderem die angeklagten Videos zu sichten haben. Weil dabei der höchstpersönliche Bereich aller Beteiligten erörtert wird, wurde nach dem Vortrag der Anklage und deren Beantwortung durch die Verteidiger die Öffentlichkeit für den gesamten weiteren Verlauf der Verhandlung ausgeschlossen.
 
Wels Prozess
© APA/HEINZ ZIEGLER

Eine düstere Internet-Bekannschaft

Zuvor war der Fall dargelegt worden: Die alleinerziehende Mutter einer Tochter aus Niederösterreich und der Familienvater aus dem Bezirk Wels-Land hatten einander im Internet kennengelernt und eine Beziehung begonnen. Nach etwa einem Jahr - 2015 - forderte der Mann die Frau auf, Fotos und Videos vom Intimbereich der damals Zehnjährigen zu machen. Die Aufträge wurden immer heftiger. Die Lehrerin nahm sexuelle Handlungen an dem schlafenden und damit wehrlosen Kind vor, filmte und übermittelte sie dem Angestellten. Ende 2018 flog die Sache auf. Seitdem sitzen beide in U-Haft. Die Lehrerin wurde umgehend aus dem Schuldienst entlassen.
 
Die Verteidiger kündigten an, dass ihre Mandanten sich in der Verhandlung schuldig bekennen würden. Allerdings wiesen sie den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauches - Höchststrafe: zehn Jahre Haft - zurück. Es habe ein für eine Verurteilung in diesem Sinne notwendiger Geschlechtsverkehr nicht stattgefunden, sondern es habe "lediglich" Berührungen gegeben. Damit liege nur ein "normaler" sexueller Missbrauch vor - Strafausmaß: sechs Monate bis fünf Jahre. Das Schöffengericht wird dies zu entscheiden haben. Die Verhandlung ist bis Nachmittag anberaumt.
 
 
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