Nicht rechtskräftig

Prozess gegen Jugendbande: Alle neun schuldig

Teilen

Ein Prozess gegen neun Jugendliche wegen eines Angriffs auf drei Burschen in Klagenfurt hat am Mittwoch mit Schuldsprüchen gegen alle Angeklagten geendet.

Acht von ihnen wurden wegen Körperverletzung verurteilt, zu der sie sich verabredet hätten, sie fassten vier bis acht Monate bedingte Haft aus. Ein 16-jähriger Syrer wurde wegen schweren Raubes verurteilt, er fasste 15 Monate Haft, davon eines unbedingt, aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Zu der Tat war es im vergangenen Sommer in Klagenfurt gekommen. Die Jugendlichen im Alter von heute 15 bis 18 Jahren sollen die drei auf einer Parkbank sitzenden Burschen angegriffen haben. Sie seien unter Drohung mit einem Schlagring ausgeraubt worden, die Angeklagten hätten sie darüber hinaus verprügelt. Eines der Opfer erlitt dabei eine Trommelfellperforation. Hintergrund soll gewesen sein, dass sich eines der Opfer fremdenfeindlich geäußert habe, die Angeklagten haben alle Migrationshintergrund. Staatsanwältin Johanna Schunn sprach von einer "Abreibung", die schließlich völlig eskaliert war.

Der Prozess hatte zahlreiche unterschiedliche Versionen des Geschehens zutage gebracht. Alle Angeklagten wollten ihre Beteiligung abschwächen: Mehrere sagten aus, dass sie nur schlichten hätten wollen, zwei wollen überhaupt nicht am Tatort gewesen sein. Dennoch war es für den Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin erwiesen, dass alle neun beteiligt waren: Acht von ihnen direkt am Tatort und ein 15-Jähriger, weil er die anderen zur Tat angestiftet hätte: "Sie wurden organisiert, damit sie die Burschen aufsuchen und ihnen eine Abreibung verpassen. Geplant war nicht, dass man redet, sondern sie am Körper verletzt", begründete Sanin das Urteil.

Angeklagter bestritt, dass er überhaupt am Tatort war

Einer der Angeklagten hatte bis zum Schluss bestritten, dass er überhaupt am Tatort war, obwohl er von mehreren Mitangeklagten und von Opfern belastet wurde. "Wir haben keinen Hinweis gefunden, warum man Sie zu Unrecht belasten sollte", so Sanin. In der Urteilsfindung habe der Schöffensenat differenziert, führte die Richterin weiter aus: "Wir sind nicht davon ausgegangen, dass alle Beteiligten einen Raub zu verantworten haben." Allerdings sei zu Beginn der Tat mit einem Schlagring gedroht worden - weil eine (noch dazu verbotene) Waffe im Spiel war, habe der 16-Jährige, der den Burschen insgesamt 75 Euro abgeknöpft hatte, einen schweren Raub begangen.

Sechs der Angeklagten - sie waren auch unbescholten - erhielten sechs Monate bedingte Haft oder weniger, was bedeutet, dass diese Verurteilung nicht in der Strafregisterauskunft aufscheint. Sieben der Jugendlichen nahmen das Urteil sofort an, zwei erbaten drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Schunn gab keine Erklärung ab.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.