Tödlicher Ski-Unfall

Althaus muss mit Schadenersatzforderungen rechnen

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Die Höhe der Forderungen ist noch nicht bekannt, Althaus hätte so fahren müssen, dass er niemanden gefährdet.

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) muss nach seinem Skiunfall mit einer Schadenersatzforderung rechnen. Das kündigte der Anwalt des Ehemannes der am Neujahrstag bei dem Unfall auf der steirischen Riesneralm tödlich verletzten 41-jährigen Slowakin im Nachrichtenmagazin "Focus" an. Althaus sei nach den bisherigen Ermittlungen von einer steileren Piste bergauf in einen flacheren, langsameren Skihang gefahren.

Höhe der Forderung noch nicht bekannt
"Der Ministerpräsident hätte so fahren müssen, dass er niemanden gefährdet. Das war anscheinend nicht der Fall. Deshalb wollen wir Schadenersatz fordern." Zur Höhe der Forderung äußerte er sich nicht. Der Anwalt hofft nach Angaben des Magazins auf eine außergerichtliche Einigung. Anderenfalls werde er eine Zivilklage anstreben.

Althaus war am Freitag mit einem Hubschrauber nach Thüringen zurückgebracht und über die Ausmaße des Unglücks informiert worden. Er wird in der Universitätsklinik Jena behandelt.

Prozess wegen fahrlässiger Tötung noch nicht sicher
Ob es auch zu einem Strafprozess gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung kommt, steht noch nicht fest. "Die Gutachten von zwei Sachverständigen liegen noch nicht vor", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben, Walter Plöbst, dem Magazin.

Die Staatsanwaltschaft will mit den Sachverständigen nochmals den Unfallhergang auf der Skipiste rekonstruieren. Vor allem soll demnach der Frage nachgegangen werden, wo genau sich der Leibwächter befand und warum er Althaus nicht sehen konnte, obwohl die Skipiste von oben gut einsehbar ist. Plöbst: "Voraussichtlich in etwa vier Wochen werden die Ermittlungen abgeschlossen sein, und dann entscheiden wir." Althaus selbst kann sich nach Auskunft des Staatsanwalts "überhaupt an nichts erinnern".

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