Angeklagter: "Ich war damals betrunken"

Gaskammer-Posting nach Swap-Urteil: 51-Jähriger geständig

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Der 51-jährige Arbeiter ist aufgrund seines "Gaskammer-Kommentars" im Internet schuldig gesprochen worden. 

Ein "Gaskammer-Kommentar" im Internet nach dem Urteil im Salzburger Swap-Prozess hat einem 51-Jährigen nicht nur den Job gekostet, sondern auch ein Strafverfahren eingebracht. 
 
Der Salzburger musste sich am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g vor einem Geschworenengericht verantworten. Er zeigte sich zum Posting geständig.
 
Bei dem Finanzskandal-Prozess am 28. Juli 2017, der sich um sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte drehte, wurden mehrere Personen wegen Untreue nicht rechtskräftig zu teilbedingten Freiheitsstrafen verurteilt, darunter der damalige Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und sein Parteikollege Ex-LHStv. Othmar Raus. Den Medienberichten im Internet über das ergangene Urteil folgten zahlreiche Kommentare und Unmutsäußerungen, vor allem SPÖ-Politiker wurden angeprangert.
 

"Politiker sollten ins KZ nach Mauthausen geschickt werden"

Die Diktion des Postings des 51-Jährigen sei eindeutig zu verstehen gewesen, "die Politiker sollten ins KZ nach Mauthausen geschickt werden", erklärte Staatsanwalt Marcus Neher heute bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg. Der Kommentar auf Facebook lautete: "Mein Urteil wäre Mauthausen, Ende August hab ich Urlaub und dann dreh ich den Gashahn." Im Hitler-Regime sei es üblich gewesen, auch politische Gegner in Konzentrationslagern zu internieren und sie auf grausame Weise zu töten, sagte Neher.
 

Verleumdung vor Schwurgericht: "War betrunken"

Mit dem Posting, das einer breiten Öffentlichkeit zugänglich war, habe der Angeklagte diese nationalsozialistischen Gräueltaten gutheißen. Es reiche schon ein bedingter Vorsatz, um den Tatbestand zu erfüllen, betonte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte gestand ein, dass er den Kommentar von seinem Handy aus gepostet hat. "Das war kompletter Schwachsinn. Ich kann Ihnen wirklich nicht sagen, was ich mir dabei gedacht habe. Ich interessiere mich nicht für die Politik. Ich war damals betrunken", sagte der bisher unbescholtene Salzburger zum vorsitzenden Richter Günther Nocker. Ob er wisse, was mit den Inhaftierten in Mauthausen geschehen sei, fragte der Richter. "Sie sind vergast worden", antwortete der 51-Jährige kleinlaut.
 

Wegen Posting Job und Lebensgefährtin verloren

Verteidiger Jörg Dostal gab zu bedenken, dass der Satz des Postings mit den Worten "dreh ich den Gashahn" geendet habe und deshalb nicht vollständig sei. "Dreht er das Gas auf oder ab? Da fehlen wesentliche Elemente im Satz. Das lässt einen großen Interpretationsspielraum offen", meinte Dostal. "Es ist kein objektiver Tatbestand vorhanden. Mein Mandant ist kein Nazi." Er sei weder "rechts noch links" noch sei er bisher einschlägig aufgefallen. Der Salzburger habe seit rund 20 Jahren ein Alkoholproblem und an arbeitsfreien Tagen 15 bis 20 Bier am Tag getrunken, erklärte der Verteidiger. Wegen des Postings habe er seinen Job und auch seine Lebensgefährtin verloren. Er absolviere eine Alkoholentzugstherapie und wolle nun ein neues Leben beginnen.
 
Nachdem der Beschuldigte wegen des Postings fristlos gekündigt worden war, erklärte sich ein befreundeter Frühpensionist bereit, die Schuld auf sich zu nehmen. Er kontaktierte den Arbeitgeber des 51-Jährigen und auch Medien und erzählte, er sei der Verfasser des Postings gewesen. Der Mann, der auch eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hatte, bestätigte seine "Hilfsbereitschaft" heute vor Gericht. "Ich wollte ihm nur helfen, damit er seinen Job behalten kann. An dieses Ausmaß habe ich nicht gedacht", erklärte der Zeuge.
 
Laut Anklage hat der Salzburger gegenüber einem Beamten des Verfassungsschutzes den Frühpensionisten als Verfasser des Postings beschuldigt. Deshalb wurde der 51-Jährige auch wegen Verleumdung angeklagt. Ein Urteil wird vermutlich noch heute gesprochen.
 

Ein Jahr Haft auf Bewährung - Urteil nicht rechtskräftig

Er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, informierte Gerichts-Sprecher Peter Egger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
Gleichzeitig wurde dem Angeklagten die Weisung erteilt, binnen eines halben Jahres das ehemalige KZ Mauthausen zu besuchen. Während der Staatsanwalt das Urteil akzeptierte, gab der Verteidiger des Angeklagten keine Erklärung ab, der Spruch ist daher noch nicht rechtskräftig.
 
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