Ab dem Jahr 2026

Faistenau streicht Leerstandsabgabe

Ausnahmen im Gesetz würden Umsetzung ineffizient machen. 

Ab 2026 wird in Faistenau (Flachgau) keine Leerstandsabgabe mehr eingehoben. Die Gemeindevertretung begründet den Schritt mit zahlreichen Ausnahmen im Gesetz, die die Umsetzung ineffizient machen. In 150 von 200 Fällen hätten Ausnahmeregeln gegriffen, so Bürgermeister Gerald Klaushofer (ÖVP).

Die Abgabe habe zwar geholfen, Daten zu erfassen, aber keine relevanten Einnahmen gebracht. Faistenau ist bereits die achte Salzburger Gemeinde, die die Abgabe wieder abschafft. Ursprünglich hatten 61 der 119 Gemeinden im Bundesland Salzburg die Abgabe eingeführt, aktuell sind es nur noch 53.

Opposition und Kontrollparteien wie SPÖ, KPÖplus und Grüne fordern klarere gesetzliche Regelungen und einen einheitlichen Vollzug. Die schwarz-blaue Landesregierung bleibt hingegen bei der aktuellen Gesetzeslage.

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