Urteil ist nicht rechtskräftig

Cousine & Tante von Schlager-Star Mross ermordet: Lebenslang!

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Gottfried O. (52) hat gestanden, die Cousine und die Tante von Schlager-Star Stefan Mross (46) erschossen zu haben. Jetzt fiel das Urteil in Salzburg: Lebenslange Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Salzburg/Wals-Siezenheim. Alles andere wäre eine faustdicke Überraschung gewesen: Lebenslang schickten die Geschworenen am Donnerstag den mutmaßlichen Mörder von Tante (76) und Cousine (50) des TV-Stars Stefan Mross hinter Schloss und Riegel. Am Landesgericht Salzburg ist der 52-Jährige Gottfried O. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der ehemalige Detektiv gestand ein, seine 50-jährige Ex-Freundin und deren 76-jährige Mutter, am 5. Mai 2021 in Wals-Siezenheim (Flachgau) erschossen zu haben. Wegen der Gefährlichkeit des Salzburgers wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidiger Andreas Schweitzer gab keine Erklärung ab. Staatsanwältin Elena Haslinger verzichtete auf Rechtsmittel. Die Geschworenen haben die Frage, ob es sich um einen Doppelmord gehandelt hat, einstimmig mit "Ja" beantwortet. Das Gericht bezeichnete den hohen Einsatz an Gewalt bei der Tat und die Tötung von gleich zwei Personen als einen besonderen Erschwernisgrund. Zwei Opfer-Angehörigen wurde ein Teilschmerzensgeld von insgesamt 90.000 Euro zugesprochen.

Richter: "Urteil eine abschreckende Wirkung"

Der vorsitzende Richter Philipp Grosser sagte, das Gericht sei zu der Erkenntnis gekommen, dass das Tatmotiv auch in der Zurückweisung des Angeklagten durch die 50-Jährige gelegen sei. "Unter dem Aspekt der generalpräventiven Verhinderung von Frauenmorden kommt dem Urteil eine abschreckende Wirkung zu. Dieser Umstand wurde bei der Strafbemessung insbesondere auch berücksichtigt", sagte Gerichtssprecher Peter Egger zur APA.

Der Verteidiger sah in der Tat eine "emotionale Explosion" des Mannes, weil die Mutter und der Bruder der 50-Jährigen gegen die Liaison gewesen seien. Die Staatsanwältin sprach von einer planvollen Vorgehensweise und einer Abrechnung.

Der dritte Verhandlungstag im Prozess wegen zweifachen Mordes gegen den Salzburger startete am Donnerstag mit den Plädoyers. Die Staatsanwältin erklärte, "von einem Ausnahmezustand im Affekt kann aus meiner Sicht keine Rede sein". Sie sei der Überzeugung, dass sich der Angeklagte am 5. Mai für die erlittenen Kränkungen bei den beiden Frauen rächen habe wollen. "Er ist durchaus planvoll vorgegangen."

"Nicht ohne Grund verfolgt gefühlt"

Der Angeklagte habe auch mit der 50-Jährigen abgerechnet, weil sie Vorbehalte gegen die Beziehung gehabt habe. Sie sei nicht bereit gewesen, vor ihrer Familie Partei für den Beschuldigten zu ergreifen. In E-Mails habe sich die Frau auch über das aufdringliche Verhalten des Mannes beschwert. "Sie hat sich nicht ohne Grund verfolgt und observiert gefühlt."

Privatbeteiligtenvertreter Stefan Rieder forderte insgesamt 110.000 Euro Teilschmerzengeld für zwei Angehörige der getöteten Frauen. "Wir haben es mit einer Hinrichtung durch einen gekränkten Narzissten zu tun", sagte Rieder und verwies auf den Begriff des "Love Bombing". "Das bedeutet, jemanden mit Liebe zu überschütten, den anderen emotional abhängig zu machen. Das macht es den Opfern schwer, sich aus der Beziehung zu befreien."

Ein "Love Bomber" verlange unbedingten Gehorsam, sagte Rieder. Der Angeklagte habe allerdings sein Ziel, die 50-Jährige aus dem Familienverband zu lösen, nicht erreicht. Am 5. Mai habe dieser erkannt, "sie will nicht mehr". An diesem Tag habe die Frau nicht mehr auf seine Anrufe und E-Mails reagiert. Bereits Tage zuvor habe sie ihm geschrieben, dass die Chance verspielt sei, "bitte melde dich nicht mehr bei mir", zitierte der Opferanwalt aus dem Akt.

"Nein" sei für den Salzburger keine Option gewesen

Aber ein "Nein" sei für den Salzburger keine Option gewesen, meinte Rieder. Der Mann habe am späten Abend eine Stunde lang gewartet, bis die 50-Jährige nach Hause zurückkehrte. Zwei Pistolen und 106 Schuss Munition lagen in seinem Wagen. "Er hat sich bewusst entschieden, eine Waffe zu nehmen. Er lauerte ihr mit geladener Pistole auf und verschoss dann das ganze Magazin." Danach habe er das Magazin gewechselt und der Frau noch einmal in den Kopf geschossen.

Der damals 51-jährige Angeklagte war um 22.30 Uhr zu dem Einfamilienhaus gefahren, in dem die Freundin wohnte. Das Haus der Mutter und das Bruders lagen gegenüber. Zunächst soll es zu einem verbalen Streit mit der Mutter gekommen sein. Diese habe ihn massiv beleidigt und versucht, ihn aus dem Haus der Tochter zu boxen, schilderte der Salzburger bei dem Prozess. Aus kurzer Distanz gab er elf Schüsse aus seiner Glock-Pistole Kaliber 7,65 mm ab. Drei Schüsse trafen die Mutter, sieben die Tochter. Die Frauen verbluteten.

Zu Prozessbeginn sagte der Beschuldigte, "es war ein Blackout, eine emotionale Belastung, ich hab' einen Realitätsverlust erlitten und meine Waffe gezogen". In seinen Schlussworten betonte er heute erneut, es tue ihm sehr leid, dass er Leid und Trauer in die Familie der beiden Opfer gebracht habe.

Verteidiger: Tat aus einer emotionalen Explosion heraus

Verteidiger Andreas Schweitzer, er ist auch Berufsdetektiv und Präsident des Österreichischen Detektiv-Verbandes, zeigte sich überzeugt davon, dass die Tat aus einer emotionalen Explosion heraus passiert ist und nicht von langer Hand geplant war. Dass "Love Bombing" den Doppelmord herbeigeführt hätte, fand er "zu weit hergeholt". Die Mutter und der Bruder der 50-Jährigen hätten sich nach kurzer Zeit gegen die Beziehung der beiden ausgesprochen. "Sie haben alles versucht, was geht", verwies er auf die zahlreichen Konflikte, die auch aktenkundig sind.

Sein Mandant habe die Frau geliebt, und dieser sei davon ausgegangen, dass auch sie ihn liebt, sagte Schweitzer. "Die beiden haben sich geheim getroffen, um ihre geheime Zuneigung weiterzuführen. Es war keine geplante Hinrichtung, sondern ein Mord aus Affekt mit viel Emotion." Als Milderungsgrund nannte der Verteidiger auch das "reumütige Geständnis".

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