Freispruch

Salzburgerin bedrohte Nachbarin mit Mon Cheri

Teilen

Den Giftanschlag auf den Bürgermeister aus Spitzhat sich offenbar eine Salzburgerin zum Vorbild genommen, um ihre Nachbarin zu erschrecken.

Die 37-Jährige legte ihrem Opfer eine - allerdings unvergiftete - Packung Mon Cheri und eine Grußkarte mit der Aufschrift "Du bist für mich etwas ganz Besonderes" vor die Türe. Die Frau wurde am Dienstag von einer Salzburger Einzelrichterin freigesprochen, weil der Vorwurf der gefährlichen Drohung - jemanden über einen längeren Zeitraum in Furcht und Unruhe zu versetzen - nicht erfüllt worden sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Es war ein blöder Scherz"
Die Beschuldigte bezeichnete ihr Valentinstagsgeschenk als "blöden Scherz". Für Richterin Gabriele Staindl war es "pietätlos und geschmacklos", für Staatsanwalt Robert Holzleitner eine Drohung mit dem Tode: Fünf Tage, nachdem Bürgermeister Hannes Hirtzberger ein mit Strychnin versetztes Mon Cheri und eine Karte mit den Zeilen "Wollte dir was Wichtiges sagen" und: "Du bist für mich etwas ganz Besonderes" auf seiner Windschutzscheibe entdeckte und nach dem Verspeisen der Praline bewusstlos zusammengebrochen war, legte die Salzburgerin ihrer Kontrahentin die Kirschpralinen vor die Wohnungstüre in Salzburg-Gneis.

"Ich hab mich geärgert, weil vor meiner Türe Schuhe abhanden gekommen sind. Ich wollte ihr durch die Blume mitteilen, dass ich sie nicht so nett finde", erklärte die Beschuldigte. Obwohl sie von dem Giftanschlag wusste, habe sie nicht angenommen, dass sich ihre Nachbarin, mit der sie sich auch schon in der Waschküche in die Haare geraten war, fürchten könnte. Jetzt tue ihr das Ganze leid.

Die 40-jährige Kontrahentin fühlte sich "eigenartig", als sie die Packung aufhob. "Ich dachte mir, das kann nichts Gutes sein. Das schmeiß ich weg. Für mich war das eine Einschüchterung. Sie hatte mich offenbar wegen der Schuhe in Verdacht." In der Nacht darauf habe sie schlecht geschlafen. Am nächsten Tag trug sie die Pralinen mit den "netten" Zeilen zur Polizei.

Der Staatsanwalt meinte, die Beschuldigte habe auf eine "perfide Art und Weise" einen Zusammenhang mit dem versuchten Mordanschlag von Spitz hergestellt, der in der Öffentlichkeit hohe Wellen schlug. Ein objektiver Tatbestand sei aber nicht verwirklicht worden, urteilte die Richterin. Holzleitner gab keine Erklärung ab. Der Beschuldigten drohte ein Haftstrafe bis zu drei Jahren.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.