Fahrlässige Tötung

Nach tödlichem Skiunfall: Anklage gegen Mitarbeiter

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Eine 28-jährige Niederländerin war über den Pistenrand hinausgeraten und stürzte ins Gelände - weil der Fangzaun ein Pfusch war.  

Tirol. Ein tödlicher Skiunfall einer 28-jährigen Niederländerin am Neujahrstag 2023 im Tiroler Zillertal hat u.a. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Anklage gegen den Geschäftsführer und zwei Mitarbeiter der Zillertaler Gletscherbahn geführt. Die Frau war in einem Steilhang ins Rutschen geraten, hatte einen Markierungszaun durchbrochen und war ins freie Gelände gestürzt. Dabei zog sie sich tödliche Verletzungen zu. Weitere Skifahrer wurden an derselben Stelle teils schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft, die gegenüber der APA einen regionalen Bericht bestätigte, stützt sich in ihrer Anklage auf ein Sachverständigengutachten. Demnach war der Zaun, der unter dem steilen, sehr eisigen Hang am Hintertuxer Gletscher aufgestellt war, als Fangzaun nicht geeignet. "Da eine Absturzsicherung fehlte, wurden sie (die SkifahrerInnen, Anm.) zum Teil über 30 Meter weit in steil abfallendes Gelände geschleudert", warf die Anklagebehörde den Verantwortlichen vor. Die als rot markierte Piste wäre außerdem aufgrund ihrer Steilheit als schwarze Piste zu kennzeichnen gewesen.

Mangelhafte Pistenkontrollen 

Das Gutachten führte zudem mangelhafte Pistenkontrollen ins Treffen, eine Überprüfung der Verhältnisse vor Betriebsbeginn in der Früh sei nicht vorgesehen gewesen. Zwei erfahrene Mitarbeiter seien aber gegen 9.00 Uhr aufgrund von Wartungsarbeiten zum Unglückshang gefahren und hätten die "extrem glatten Verhältnisse" bemerkt. Sie hätten dies dem Betriebsleiter auch mitgeteilt, der die Piste als "spiegelglatt" bezeichnet hatte. Er veranlasste die Pistensperrung - in der Zwischenzeit waren die Unfälle aber schon passiert. Die Staatsanwaltschaft warf den Mitarbeitern nun vor, es unterlassen zu haben, die Piste zu sperren oder Warnschilder anzubringen.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Strafantrag außerdem, über die Zillertaler Bergbahnen eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. Im Fall einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Aufgrund der weiteren, teils schwer verletzten Skifahrer müssen sich die Angeklagten auch wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Verhandlung im März verantworten.

Die Pistenverhältnisse waren zum Jahreswechsel 2022/2023 aufgrund des Schneemangels äußerst schwierig gewesen. Zu den eisigen Hängen kam hinzu, dass außerhalb der Pisten kein Schnee lag und Stürze deshalb oft fatal endeten. Auch in anderen Skigebieten war es zu tödlichen und schweren Unfällen gekommen, wobei der Ruf nach Pistensperrungen laut geworden war.
 

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