Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat erneut einen Wolf zum Abschuss freigegeben.
Nachdem in einem Almgebiet in Kirchdorf im Bezirk Kitzbühel vergangenen Freitag ein verletztes Rind aufgefunden worden war, das schließlich notgetötet werden musste, wurde eine entsprechende Verordnung erlassen. Denn nach der Begutachtung durch die Amtstierärztin bestand der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes, teilte das Land am Freitag mit.
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Kuh gerissen
Die Kuh war in flachem Gelände aufgefunden worden. Die restliche Herde sei indes "versprengt und verschreckt" entdeckt worden, hieß es. Die Verordnung trat am Freitag mit der Kundmachung in Kraft. Sie galt für die Dauer von acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern, ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die Jägerschaft wurde informiert.
Fünfte Abschussverordnung
Es handelte sich um die fünfte Abschussverordnung in Tirol seit und trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Juli. Dieser hatte geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd unter anderem aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Österreich weiter aufrecht ist. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage.
Heftige Debatte
Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte. In Tirol sah man hingegen "keine unmittelbaren Auswirkungen", man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde betont. Das Bundesland erfülle mit der aktuellen Rechtslage durch die Abschüsse europarechtliche Anforderungen, spielte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern eben nach Verordnungen geschossen werden. Bisher wurden im Bundesland fünf Wölfe nach entsprechenden Verordnungen abgeschossen.