Der 63-Jährige soll in 24 Fällen unter anderem Bank und Kollegen getäuscht haben.
Zu vier Jahren Haft ist ein 63-jähriger pensionierter Universitätsprofessor am Freitag wegen schweren Betrugs am Landesgericht Innsbruck verurteilt worden. Dem Tiroler war vorgeworfen worden, in 24 Fällen unter anderem eine Bank und mehrere Kollegen getäuscht und einen Schaden von mehreren Hunderttausend Euro verursacht zu haben. Trotz der Vielzahl der Taten war die ursprünglich angeklagte Gewerbsmäßigkeit laut Schöffensenat nicht gegeben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Mehrere Privatdarlehen
Trotz seiner "äußerst schlechten
finanziellen Situation" soll der Angeklagte laut Staatsanwalt Thomas Dampf
mehrere Privatdarlehen jeweils mit einer kurzen Rückzahlungsfrist
aufgenommen haben. "Dabei hätte ihnen aber damals bewusst sein müssen, dass
sie diese nicht innerhalb eines Monats begleichen können", sagte der
Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Auch habe der 63-Jährige unter dem
Vorwand, ein Eigenheim in Zirl finanzieren zu wollen, bei der Tiroler
Sparkasse ein Darlehen von 200.000 Euro aufgenommen, im Wissen, dieses nicht
zurückzahlen zu können. Zu diesem Zeitpunkt sei das Gehalt des
Universitätsprofessors bereits teilweise verpfändet gewesen.
Laut Staatsanwalt mutete die finanzielle Gebarung des Universitätsprofessors über weite Strecken "ominös" an. Der 63-Jährige gab in der Verhandlung an, sein Geld vor allem in Immobilien in Russland angelegt zu haben. Diese seien, als er das Kapital für den Kauf des Eigenheims benötigte, über einen russischen Makler verkauften worden. Die vereinbarten 600.000 Euro seien aber niemals eingetroffen.
Dubioses Millionendarlehen
Knackpunkt sei dann ein dubioses
Millionendarlehen in Italien gewesen. Die bei der Tiroler Sparkasse
aufgenommenen 200.000 Euro hatte der 63-Jährige nämlich nicht zur Deckung
des Kaufvertrages verwendet, sondern über Vermittlung eines Wiener
Vermögensverwalters als Sicherheit für einen Kredit aus Italien in Höhe von
zwei Millionen eingesetzt. Das Geschäft entpuppte sich aber als klassischer
Geldfälscherbetrug. Bei der Geldübergabe durch Mitarbeiter eines
österreichischen Security-Unternehmens in einem italienischem Hinterhof
wurde statt des erhofften Darlehens eine Tasche mit Falschgeld übergeben.
"Ab diesem Zeitpunkt stand ich enorm unter Druck", schilderte der
Universitätsprofessor.
Verteidiger Roman Schobesberger betonte, dass sein Mandant zu jedem Zeitpunkt die Absicht gehabt habe, das geliehene Geld zurückzuzahlen. Deswegen sei er auch auf die "missglückte Transaktion" eingestiegen. Ab diesem Zeitpunkt sei der 63-Jährige in extreme finanzielle Schwierigkeiten geraten. "Für sämtliche danach erfolgten Straftaten bekennt er sich auch schuldig", erklärte Schobesberger. Für diese Taten beantragte der Verteidiger eine mildes Urteil.
Teilweise Geständigkeit
Richter Günther Böhler wies in der
Urteilsbegründung darauf hin, dass sich der Angeklagte bereits in "prekären
finanziellen Verhältnissen" befunden habe, als er die Privatdarlehen
aufgenommen habe. Somit habe zumindest ein bedingter Vorsatz geherrscht, da
sich der Angeklagte damit abgefunden habe, das Geld nicht zurückzahlen zu
können. Erschwerend sei zu werten gewesen, dass die Taten über einen
längeren Zeitraum und teilweise während des anhängigen Verfahrens begangen
worden seien. Mildernd sei die bisherige Unbescholtenheit des 63-Jährigen
und seine teilweise Geständigkeit gewesen. Sowohl der Angeklagte als auch
der Staatsanwalt erbaten sich Bedenkzeit.