19-Jähriger überholte nachts in Kurve und erfasste 15-jährige Mopedlenkerin.
Ein 19-jähriger Autolenker aus der Steiermark ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der junge Mann hatte in einer wenig übersichtlichen Kurve überholt und eine entgegenkommende Mopedlenkerin übersehen. Er erfasste die Jugendliche, die noch an der Unfallstelle starb. Der Lenker bekam vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe aufgebrummt.
Der junge Mann war am 14. Juli des Vorjahres in Heimschuh südlich von Graz nachts am Weg nach Hause. Er fuhr einer anderen Lenkerin nach und beschloss, in einer lang gezogenen Rechtskurve zu überholen. Noch ehe er auf Höhe des anderen Fahrzeuges war, krachte er frontal gegen die entgegenkommende 15-Jährige. Während er mit seinem Wagen in einem Maisacker zu liegen kam und leicht verletzt wurde, gab es für die Mofa-Fahrerin keine Rettung mehr.
Schwaches Licht
Vor Gericht meinte er, dass er das Licht des entgegenkommenden Mopeds nicht gesehen hatte und daher überholen wollte. Es tue ihm leid, was passiert ist. Betrunken war er nicht und auch zuvor war er noch nie in irgendeiner Weise im Straßenverkehr aufgefallen. Die junge Lenkerin des zu überholenden Autos erklärte vor Gericht, dass sie das Moped auch erst beim zweiten oder dritten Hinsehen als Fahrzeug ausgemacht habe. Das Licht des Mofas sei schwach gewesen.
Der Gutachter meinte, dass alle Lichter wie vorgeschrieben eingeschaltet waren, die Kurve jedoch "nicht eindeutig einsehbar" war. Erst eine Woche vor dem Unfall war das Moped beim "Pickerl" und alles war in Ordnung. Die Verteidigerin sprach im Schlussplädoyer von einem "tragischen Vorfall", der sowohl die Angehörigen der Toten, als auch den Lenker selbst belasten würde. "Er muss mit der Schuld leben." Die Eltern des Mädchens sind seit dem Tod ihrer Tochter in Depressionen gefallen, der Vater kann seither nicht mehr arbeiten.
Fahrlässige Tötung
Für die Richterin war es klar eine grob fahrlässige Tötung: "Diese ist gegeben, wenn auffallend sorgfaltswidrig gehandelt wurde." Das sei bei diesem Unfall "ohne Zweifel" der Fall, denn es war Nacht, eine Rechtskurve und die Sicht durch den Maisacker und ein davorfahrendes Auto eingeschränkt. Sie meinte, dass vor allem junge Autofahrer oft imponieren und zeigen wollen, wer das bessere Auto hat, "aber im Straßenverkehr kann man sich solche Fehler nicht leisten". Dieser habe zum Tod einer jungen Frau geführt.
Neben der Haftstrafe, die ihm für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wird, muss der 19-Jährige 720 Euro Strafe sowie den Eltern des Mädchens Schmerzensgeld zahlen. Er bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.