In St. Pölten

Tötung von Klima-Aktivist goutiert: Diversion für Angeklagten

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Der 54-Jährige muss am Neustart-Programm "Dialog statt Hass" teilnehmen. Er hatte für "ein paar Lacher" ein Facebook-Kommentar hinterlassen, die den Staatsanwalt auf den Plan rief.

NÖ. Weil er im November 2023 auf Facebook eine Meldung über einen südamerikanischen Anwalt goutiert hatte, der in Panama zwei Klima-Aktivisten erschossen hatte, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht gegen einen 54-jährigen Kraftfahrer verhandelt worden. "Kann man den auch buchen? Frage für einen Freund...", hatte der Mann den Beitrag kommentiert, um "ein paar Lacher" zu ernten, wie er nun Einzelrichterin Nicole Baczak erläuterte.

Das sei "bitterböse" und "schwarzer Humor", im Nachhinein betrachtet aber "zu zynisch" gewesen: "Auftragskiller braucht man dafür nicht." "Mögen Sie Klima-Kleber nicht?", wollte die Richterin wissen. - "Klima-Kleber? Die mag niemand. Fast niemand". Er sei aber noch nie von ihnen "persönlich betroffen" gewesen, betonte der Angeklagte, dem Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen bzw. Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen (§ 282 StGB) vorgeworfen wurde.

Mit Division davongekommen

Der Mann kam mit einer Diversion davon, womit ihm vorerst eine Eintragung ins Strafregister erspart bleibt. Die Richterin befand, der 54-Jährige müsse am Neustart-Programm "Dialog statt Hass" teilnehmen, "damit das aufhört, was Sie da im Internet schreiben". Sollte der Mann das Programm absolvieren und sich in den nächsten zwei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen, wird die Anzeige gegen ihn endgültig zurückgelegt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig, die Staatsanwältin hatte gegen das diversionelle Vorgehen keine Einwände.

Losgelöst vom gegenständlichen Verfahren hat allerdings die Staatsanwaltschaft St. Pölten gegen den Mann eine Anklage nach dem Verbotsgesetz eingebracht. Dabei geht es dem Vernehmen nach um einen Facebook-Beitrag, der sich gegen die LGBTIQ+-Community richtete und zugleich Adolf Hitler verherrlichte, womit der 54-Jährige den Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung erfüllt haben soll.

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