Das mobile System zur Abstandsmessung ist laut Ansicht des VfGH verfassungswidrig, es wird ohne gesetzliche Grundlage betreiben und verletzt das Recht auf Datenschutz.
Die mobilen Systeme zur Abstandsmessung im Straßenverkehr sind laut eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig. Der VfGH hatte laut ORF die Beschwerde eines deutschen Autofahrers geprüft, der bestraft worden ist, weil er auf einer Autobahn in Tirol zu schnell unterwegs gewesen war und den Sicherheitsabstand missachtet hatte.
Verfassungwidrig
Die Delikte wurden von einem videogestützten
Verkehrs-Kontrollsystem registriert, das mit drei Kameras Geschwindigkeit
und Abstand errechnet. Lenker sowie Kennzeichen wurden fotografiert. Der
VfGH befand dieses in Österreich übliche Verfahren als rechtswidrig, weil es
ohne gesetzliche Grundlage betrieben wird und in das Grundrecht auf
Datenschutz eingreift.
Der Sprecher des Verfassungsgerichtshofes, Christian Neuwirth, sagte gegenüber dem ORF: "Der VfGH hat schon immer gesagt, dass man beim Datenschutz sehr genau und präzise sein muss. Wenn solche Geräte betrieben werden sollen, dann braucht es eine gesetzliche Grundlage, die genau festlegt, unter welchen Voraussetzungen solche Geräte betrieben werden. Es fehlt quasi an der rechtlichen Betriebserlaubnis für solche Geräte, und deswegen ist der Einsatz solcher Geräte derzeit verfassungswidrig."
Vorerst darf nicht mehr gestraft werden
Das Urteil könnte
weitreichende Folgen haben: Da die Abstandsmessgeräte ohne gesetzliche
Grundlage betrieben werden, darf vorerst nicht mehr gestraft werden: "Ich
gehe davon aus, dass Strafen, die mit vergleichbaren Geräten erhoben worden
sind, nicht mehr vollstreckt werden. Für Autofahrer, die kürzlich oder in
nächster Zeit eine solche Strafe erhalten, die aufgrund eines solchen
vergleichbaren Messsystems erhoben worden ist, wird die Berufung gegen eine
solche Strafe wohl erfolgreich sein", so Neuwirth. Strafen, die bereits
bezahlt wurden, könnten allerdings nicht mehr angefochten werden.
Pro Jahr werden laut ORF in Österreich rund 46.000 Strafen wegen Missachtung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes verhängt. Der Großteil davon basiert auf den vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Messgeräten.