Hintergrund des Schadensersatzprozesses ist ein "falsches" Gutachten des Gerichtspsychiaters in einem Erbstreit.
Der gegen den Vorarlberger Psychiater Reinhard Haller angestrengte Schadenersatzprozess geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat den Zurückweisungsbeschluss des Landesgerichts Feldkirch, der mit einem Formalfehler begründet wurde, ersatzlos aufgehoben. Ein Salzburger Anwalt wirft Haller vor, in einem Erbstreit ein falsches Gutachten erstellt zu haben, und fordert daher 1,6 Mio. Euro Schadenersatz.
Formalfehler
Das Landesgericht hatte die Schadenersatzklage im
Juli 2008 zurückgewiesen, weil die Unterschriften auf der Klage laut Hallers
Anwalt Martin Mennel nicht von dem ausgewiesenen Rechtsvertreter des
Salzburger Anwalts stammten, sondern von diesem selbst. Das habe dieser vor
Gericht auch zugestanden, so Mennel damals. Der Richter wies daher die Klage
zurück, der klagende Anwalt meldete Rekurs an.
Rekurs um 5.150 Euro
Laut Kläger entschied das OLG nun, dass eine
missbräuchliche Verletzung prozessualer Formvorschriften nicht vorliege.
Haller müsse die Kosten des Rekursverfahrens in Höhe von 5.150 Euro tragen.
Der Salzburger Anwalt will jetzt außerdem prüfen, ob die erhobenen Vorwürfe
der missbräuchlichen Verletzung von Verfahrensvorschriften den Tatbestand
der Verleumdung erfüllen.