Wegen steigender Zahlen

Neuer Hochrisiko-Erlass für Österreich

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Nächster Corona-Paukenschlag: Ab morgen Verschärfungen an Impfrate gekoppelt. 

Regionale Verschärfungen der Corona-Maßnahmen sind künftig auch an die Durchimpfungsrate in den Gemeinden gekoppelt. Ein dementsprechender "Erlass für Hochrisikogebiete" von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ging am Donnerstag an die Landeshauptleute und tritt tags darauf, also am Freitag, in Kraft.

Der neue Erlass ersetzt den bisherigen "Hochinzidenzerlass". Künftig werden bei der Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet neben der Sieben-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie der ICU-Belag des betreffenden Bundeslandes berücksichtigt.

Wels noch kein Hochrisikogebiet, trotz Inzidenz über 300

Die oberösterreichische Stadt Wels liegt bereits bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 311 und nur 48% vollständig Geimpften. Da Wels aber noch nicht 10% Covid-Patienten auf Intensivstationen erreicht, wird die Stadt noch nicht zum Hochinzidenzgebiet. 

"Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Coronavirus und wir sehen, dass das Virus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet", kommentierte Mückstein die Maßnahme. Um die Ausbreitung des Virus zielgerichtet und regional einzudämmen, müsse man daher besonderes Augenmerk auch auf die jeweilige Durchimpfungsrate richten.

Für Hochrisikogebiete ist künftig mittels Verordnung durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde festzulegen, dass Personen den betreffenden Bezirk nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (3G-Nachweis) vorweisen können. Die Kontrollen der Nachweispflicht haben stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen. Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden.

Darüber hinaus sind durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde für Hochrisikogebiete weitere Vorkehrungen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu setzen. Dafür kommen - neben anderen - Maßnahmen wie Schwerpunktkontrollen der bisherigen Regelungen, ein 3-G-Nachweis etwa im Handel, verstärktes Contact Tracing, Erweiterung der Tragepflicht von MNS und Einführung der Tragepflicht von FFP2-Masken oder weiterführende Quarantänemaßnahmen in Frage.
 

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