Wien

Lebenslange Haft für brutalen Serienräuber

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Der 21-Jährige hatte 8 Frauen mit einer Eisenstange schwer verletzt.

Mit der Höchststrafe für den Angeklagten ist am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht eine dreitägige Verhandlung gegen einen 21-jährigen Rumänen zu Ende gegangen, der im heurigen Frühjahr in Wien-Favoriten binnen weniger Wochen in räuberischer Absicht acht Frauen überfallen hatte. Einige Opfer - die Jüngste war 13 Jahre alt - wurden vom Täter mit einer Eisenstange lebensgefährlich verletzt.

Höchststrafe unabdingbar

Für das Gericht war in diesem Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe "unabdingbar", wie die Vorsitzende Sonja Weis in der Urteilsbegründung erklärte. Der einschlägig vorbestrafte Gewalttäter war erst Ende Oktober 2013 aus einem rumänischen Gefängnis entlassen worden. Schuldig gesprochen wurde er nun wegen vierfachen versuchten Mordes, schweren Raubes in sechs und minder qualifizierten Raubes in zwei Fällen. Erbeutet hatte er stets nur geringe Geldbeträge, Mobiltelefone, Bankomat-Karten und Ausweise.

Zudem wurde der Mann vom Schwurgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Basis dafür war ein psychiatrisches Gutachten, das ihm eine hochgradige Gefährlichkeit bescheinigte. Wie die Sachverständige Sigrun Rossmanith am Freitag referierte, zeichnet sich der 21-Jährige einerseits durch eine hohe Intelligenz aus. Daneben ist aber eine Persönlichkeitsstörung mit disozialen und psychopathologischen Anteilen nachweisbar. Der Mann führe einen "parasitären Lebensstil", handle "gewissenlos" und "funktionalisiere" seine Mitmenschen, sagte Rossmanith. Gefühle seien für ihn "vermutlich nicht spürbar".

Überhoher Gewalt
Der Angeklagte sei bei den inkriminierten Straftaten mit "überhoher Gewaltanwendung" vorgegangen und habe dabei ein Verhalten "weit außerhalb des Normbereichs" an den Tag gelegt. Es sei daher zu befürchten, dass er diese "Handschrift" wiederhole, weshalb die Sachverständige von einer "höchst ungünstigen Zukunftsprognose" sprach und sich für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug stark machte.

Eine der überfallenen Frauen ist seither auf einem Auge blind. Die 24-Jährige hatte den Nachtautobus verpasst und war zu Fuß heimwärts gegangen, als der Täter sie ansatzlos von hinten angriff und ihr mit einer Eisenstange multiple Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich zufügte. Ein weiteres, 25 Jahre altes Opfer lag zwei Wochen im Koma . Die 13-Jährige befand sich auf dem Nachhauseweg von der Ostermesse, als sie attackiert wurde.

Nicht rechtskräftig
"Dass die das überlebt haben, ist in manchen Fällen auf ein Wunder zurückzuführen. Die Taten haben sich in abgelegenen Gegenden ereignet. Dass da nachts wer vorbeikommt und die Rettung verständigt, ist nicht zu erwarten", hielt die Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest. Der Angeklagte habe sich um die verletzten Opfer nicht weiter gekümmert und diese einfach liegen gelassen. Weis bescheinigte ihm "eine besondere Gefühlskälte und eine Grausamkeit, die ihresgleichen sucht".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 21-jährige Rumäne nahm sich nach Rücksprache mit Verteidigerin Irene Pfeifer Bedenkzeit.
 

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