Minderjährige Opfer

Nichten missbraucht: Onkel (54) muss 12 Jahre in den Knast

Teilen

Die Schülerinnen hatten den Onkel, der außerhalb von Wien wohnt, regelmäßig besucht, wenn seine Frau nicht da war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs an Unmündigen und schwerer Körperverletzung wurde ein 54-Jähriger am Dienstag am Wiener Straflandesgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Als Onkel soll sich der Mann über mehrere Jahre hinweg an drei seiner minderjährigen Nichten vergangen zu haben, wobei er zwei auch vergewaltigt haben soll. Der Angeklagte nahm sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

 Laut Anklage sollen die Schülerinnen - die Jüngste war zum Beginn der Taten erst zehn Jahre alt - den angeheirateten, außerhalb von Wien lebenden Onkel seit 2014 regelmäßig besucht haben. Auch die Wochenenden und die Ferien verbrachten die aus nicht einfachen Verhältnissen stammenden Mädchen immer wieder bei ihm, oft auch über mehrere Tage hinweg.

Seit 2017 soll der Mann Gelegenheiten zu sexuellen Übergriffen ausgenutzt haben, wenn seine Ehefrau nicht zu Hause gewesen ist. Wie bereits bei seinem Prozessauftakt Mitte November bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe.

Ehefrau hält zu dem Angeklagten

Auch die Ehefrau des Mannes stritt bei ihrer Einvernahme vor Gericht ab, Übergriffe mitbekommen zu haben. Im Gegenteil: Die Initiative, Zeit bei ihnen zu verbringen, sei stets von den Mädchen ausgegangen, wobei sich eines der Kinder sogar von dem Ehepaar adoptieren lassen wollte. Zudem habe ihr Mann gar keine Gelegenheit gehabt, sexuelle Handlungen zu setzen, da er niemals mit einem der Mädchen alleine zu Hause gewesen ist. "Entweder ich war da oder andere Kinder", sagte die Frau aus.

Neben den Aussagen der drei Mädchen wurde der 54-Jährige auch durch einen eindeutig sexuell konnotierten Chatverlauf belastet, in dem der Mann entsprechende Handlungen auch eingeräumt hatte. Hinzu erschwerten die seit dem erstem Prozesstag neu eingeholten medizinischen und psychiatrischen Gutachten die Vorwürfe. So wurde bei beiden Mädchen, die der Mann vergewaltigt haben soll, eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, die ohne die Übergriffe nicht erklärbar war, weshalb Staatsanwältin Julia Kalmar die Anklage mit dem Delikt der schweren Körperverletzung erweiterte. Zudem wurde bei einem Mädchen eine nicht natürlich entstandene Kerbe im Genitalbereich festgestellt, zu der es keine entsprechende Entstehungsgeschichte gab.

Trotz der Beweislage forderte die Verteidigung aufgrund widersprüchlicher Angaben der Mädchen einen Freispruch. Das Schöffengericht schloss sich diesem Ansinnen aber nicht an und verurteilte den Mann zu zwölf Jahren Haft. Bei einem Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren schien die Höhe der Strafe dem Gericht angemessen, da eigentlich nur der bisherige unbescholtene Lebenswandel des Mannes als Milderungsgrund geltend gemacht werden konnte. Zudem muss der Mann den Mädchen insgesamt rund 90.000 Euro an Wiedergutmachung zahlen.

Der Beschuldigte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil, wie bereits erwähnt, nicht rechtskräftig.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.