Ermittlungen delegiert

Polizeigewalt in Wien: Eisenstadt ermittelt

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OStA Wien hat Fall der Staatsanwaltschaft Wien entzogen.

Die Frage, ob eine 47-jährige Frau in der Silvesternacht in der Bundeshauptstadt von mehreren Polizeibeamten misshandelt und dabei verletzt worden ist, wird die Staatsanwaltschaft Eisenstadt klären. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien hat am Freitag der Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen gegen die Polizisten entzogen und diese nach Eisenstadt delegiert.

Wie Behördensprecher Michael Klackl erklärte, wird die Eisenstädter Anklagebehörde auch das gegen die Frau laufende Verfahren wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung weiterbearbeiten. Zu dieser Entscheidung sei man "nach gründlicher Prüfung" gelangt, "um jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden", erläuterte Klackl.

Bruch und Prellungen
Die 47-Jährige war auf dem Gelände einer Tankstelle in der Innenstadt aus offenbar nichtigem Anlass festgenommen worden, wobei die Szenen von einer Überwachungskamera erfasst wurden und auf einem halbstündigen Video dokumentiert sind. Nach der Amtshandlung, bei der es zu Gewalttätigkeiten gekommen sein dürfte, wurden bei der Frau im Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) unter anderem ein Bruch des Steißbeins, Prellungen von Schädel und Knie sowie Blutergüsse festgestellt.

Die Staatsanwaltschaft Wien brachte in weiterer Folge gegen die Frau einen Strafantrag ein, ohne die Polizisten zum Sachverhalt zu vernehmen, das Video zu sichern oder ein gerichtsmedizinisches Gutachten in Auftrag zu geben. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, Maria-Luise Nittel, und der zuständige Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, nannten die Anklageerhebung am vergangenen Mittwoch "vorschnell", nachdem die Wochenzeitung "Falter" den Fall publik gemacht hatte. Der zuständige Staatsanwalt habe es verabsäumt, vor Einbringen seines Strafantrags das gesamte Beweismaterial zu berücksichtigen, räumte Nittel ein.

"Aufklärungsbedürftig"
Während die Staatsanwaltschaft dieses Versäumnis bedauerte und Sektionschef Pilnacek das Vorgehen der Polizei als "sicherlich aufklärungsbedürftig" bezeichnete, behauptete der Wiener Vize-Polizeipräsident Karl Mahrer, aus dem Video ergebe sich "keinerlei Hinweis auf eine Misshandlung". Und weiter: "Die Verletzung einer Person in einer Situation, in der ein Betroffener mit einem Polizisten in eine körperlich Auseinandersetzung kommt, bedeutet nicht automatisch, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hat, sondern oft das Gegenteil."

Im Unterschied zu einer Anklageschrift entfaltet ein Strafantrag unmittelbare Rechtskraft, sobald er eingebracht wird. Der Prozess gegen die 47-Jährige hätte noch im März stattfinden sollen. Im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen wurde die Verhandlung mittlerweile abberaumt.
 

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