Affären

Kommt Ibiza-Anwalt mit zwei "Mini-Anklagen" davon?

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Die Ermittlungen gegen Ibiza-Anwalt M. könnte nach der Teileinstellung ins Finale gehen - es droht aber nur noch eine "Mini-Anklage". 

Wie POLITIK LIVE berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Wien einen Ermittlungsstrang in den Ibiza-Ermittlungen gegen einen Ibiza-Drahtzieher, Anwalt M., eingestellt: Die Sprecherin der StA Wien hat das bestätigt, die EU-Infothek die Einstellungsbenachrichtigung von 27. Jänner 2022 veröffentlicht. Die Ibiza-Affäre sorgte ja 2019 für den Rücktritt der seinerzeitigen FPÖ-Spitzen Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus.

Es geht immer noch um das Video selbst

Damit ist aber klar: Von den Ermittlungen gegen M. bleiben keine wirklich schwerwiegenden Delikte mehr übrig, Konkret geht es nach der Benachrichtigung laut dem Papier noch wegen § 120 StGB, das ist Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten. Dabei geht es um die Veröffentlichung des Ibiza-Videos. in der Gesetzespassage heißt es: "Ebenso ist zu bestrafen, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht". Höchststrafe ist demnach eine "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen". Auch wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung "Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht " (§63) ist in dem Papier die Rede. Auch hier droht maximal eine Haftstrafe bis zu einem Jahr - oder eben bis zu 720 Tagessätzen.

Kommt M. sogar mit einer Diversion davon?

Das bedeutet: Selbst wenn M. eine Verurteilung drohen sollte, könnte eine Diversion ins Spiel kommen - M. käme in diesem Fall mit einer Geldstrafe bzw. mit Sozialarbeit davon. Allerdings müssten die Geschädigten - Strache und Gudenus - dem zustimmen. Doch selbst im Fall einer Verurteilung wäre auch eine Geldstrafe möglich - für M. gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung. Angesichts dieser Aussichten ist auch klar, warum die Justiz bei der Verfolgung des "Ibiza-Lockvogels", der "Oligarchen-Nichte", nicht alle Register gezogen hat.

Täuschung mit Grundstückkauf ist vom Tisch

Eingestellt hat die Justiz indes den Themenkomplex "Täuschung". Hier ging es darum, dass die falsche Oligarchen-Nichte vorgetäuscht hat, sie wolle eine Liegenschaft von Gudenus kaufen: "Die Einstellung erfolgt aus Beweisgründen." 

Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus überlegt jedenfalls. einen sogenannten "Fortführungsantrag" zu stellen, um die Ermittlungen in Gang zu halten. Er will jetzt über seinen Anwalt erst einmal eine "Einstellungsbegründung" verlangen.  

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