Nach der Anklage am Freitag kam beim Wöginger-Prozess auch die Verteidigung zu Wort.
Nachdem die Anwälte der ebenfalls wegen Amtsmissbrauchs angeklagten Finanzministeriumsbeamten für ihre Mandanten auf nicht schuldig plädiert hatten, war August Wögingers Anwalt Michael Rohregger am Wort.
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Es müsse viel zurechtgerückt werden, begann Rohregger seine Ausführungen. So sei bisher so vieles noch nicht gerichtlich geklärt. Er widersprach dem Eindruck, dass bei der Besetzung "alles schief" gegangen sei und man sich "im Kriminal" befinde. In dem Prozess sollen drei Personen "stellvertretend für ein System an den Pranger gestellt werden, für das sie nichts können." Er sprach von einem "Bauernopfer".
Rohregger hatte ja einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, der das gesamte Verfahren aushebeln könnte. Das Oberlandesgericht Linz hatte die Diversion für Wöginger gekippt und damit verhindert, dass der ÖVP-Politiker straffrei ohne Prozess aus der Affäre herauskommt. Rohregger: "Das Recht auf Gehör und auf Waffengleichheit wurde verletzt", weil der Angeklagte beim OLG über die Entscheidung der Beschwerde gegen die Diversion nicht gehört wurde."
Kein Naheverhältnis zum Parteifreund
Wöginger habe in keinem persönlichen Naheverhältnis zu dem ÖVP-Bürgermeister gestanden. Als Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu sehen, dass der ÖVP-Bürgermeister 2016 dem Politiker im Rahmen eines Sprechtages seinen Wunsch für die Leitungsfunktion des Finanzamtes Braunau vorbrachte, sei nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig hätte Wöginger die nicht zum Zug gekommene Kandidatin gekannt, daher habe er sie auch nicht diskriminiert. Das Bundesverwaltungsgericht habe jener Frau lediglich eine Entschädigung zugesprochen, ob wegen Diskriminierung sei nicht genannt, meinte der Anwalt. Die allfällige Klärung einer Diskriminierung stehe noch aus.
Wöginger nicht "Best Buddy"
Wöginger sei auch nicht "Best Buddy" der Kommissionsmitglieder gewesen, "er hatte keine Kenntnis zum Begutachtungsverfahren, er hatte keinen Einfluss auf die Reihung der Kandidaten". Die Bewerberin sei wegen Nervosität und eines "Black-outs" an die sechste Stelle gereiht worden. Was vorgefallen sei, "war straflos, davon sind ich und mein Mandant überzeugt", beendete Rohregger sein Plädoyer.
Zuvor hatten die Verteidiger der beiden Finanzbeamten die Unschuld ihrer Mandanten beteuert.
Es geht am 26. Februar weiter
Die Verteidigung der Finanzbeamten beantragte, dass der gesamte Personalakt über die nicht zum Zug gekommene Kandidatin im Original und nicht nur gescannt dem Gericht vorgelegt werde. "Die Entscheidungen über die Beweisanträge werden vorbehalten", teilte die Richterin mit und beendete für Mittwoch die Hauptverhandlung. Am Donnerstag, 26. Februar, wird mit der Einvernahme der Angeklagten fortgesetzt.