Teuerungsausgleich

Diese Personen bekommen nächsten 500-Euro-Bonus

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Der Bundesrat gab gestern grünes Licht, auch im kommenden Jahr einen Teuerungsausgleich für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen auszuzahlen.

Wien. Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen werden auch im März kommenden Jahres über die allgemeine Pensionserhöhung von 5,8% eine Einmalzahlung von bis zu 500 € als Teuerungsausgleich erhalten. Diese ist nach Pensionshöhe gestaffelt, wobei der Maximalbetrag von 500 € jenen Pensionisten und Pensionistinnen überwiesen wird, die über eine monatliche Bruttopension zwischen 1.667 € und 2.000 € verfügen. Bei darüber liegenden Pensionen sinkt die Einmalzahlung bis zu einer monatlichen Gesamtpension von 2.500 € linear auf null ab. Wer weniger als 1.667 € Bruttopension bezieht, erhält einmalig 30% dieses Betrags überwiesen. Voraussetzung ist stets ein Hauptwohnsitz im Inland. Die Einmalzahlung ist steuer- und abgabenfrei und darf weder auf die Sozialhilfe angerechnet noch gepfändet werden.

Ausgleichszulage außertourlich um 20 € erhöht

Außerdem wird die Ausgleichszulage außertourlich um 20 € erhöht und somit zu Jahresbeginn um insgesamt 80 € auf knapp über 1.110 € steigen. Das entspricht einem Plus von 7,74%. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen nun auch von der Länderkammer bestätigt.

Auf Grundlage einer weiteren Gesetzesvorlage, die neben den Stimmen von ÖVP und Grünen auch jene von FPÖ und NEOS und damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhielt, wird eine Deckelung der Erhöhung bei Pensionen ab 5.670 € mit 329 € festgelegt. Eine eigene Verfassungsbestimmung im ASVG soll sicherstellen, dass von diesem Deckel auch Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder umfasst sind.

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