Vor Gericht

Geldkuvert-Affäre: Niessl wehrt sich

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Fürchtet Rufschädigung Berichterstattung und durch "Rotlichtmilieu"-Titel.

Das Wiener Handelsgericht hat sich am Mittwoch mit der "profil"-Berichterstattung über eine angebliche Geldübergabe des Tiroler Unternehmers Manfred Swarovski an den burgenländischen Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) befasst. Niessl bestreitet, je 10.000 Euro erhalten zu haben und klagte auf Unterlassung und Widerruf. Der "profil"-Informant Andreas Wecht entschlug sich indes der Aussage.

"profil" hatte in mehreren Artikeln, erstmals Anfang Februar 2014, über ein angebliches Treffen von Niessl und Swarowski in dessen Firmensitz in Wattens berichtet. Dieses habe im zweiten Halbjahr 2009 oder ersten Halbjahr 2010 stattgefunden, und Niessl habe dabei vom Vorstand des Unternehmens, das im Verkehrsmanagement tätig ist, 10.000 Euro erhalten.

Niessl und Swarco bestreiten Vorwürfe
Das Magazin berief sich dabei auf einen zuerst namentlich nicht genannten Zeugen, später wurde offengelegt, dass die Information von Andreas Wecht, einst Finanzvorstand des Konzerns, enthüllt wurde. Sowohl Niessl als auch Swarco wiesen dessen Darstellung vehement zurück.

Das taten sie auch am Mittwoch vor dem Wiener Handelsgericht. Swarowski sprach von einer "ungeheuerlichen Behauptung". Mit Niessl sei er "natürlich" bekannt, denn: "Ich bin mit allen Landeshauptleuten bekannt. Unser Kunde ist die öffentliche Hand." Doch im fraglichen Zeitraum habe es keinen Besuch des Burgenländers bei Swarco gegeben.

Niessl: "Ich war einmal bei Swarco"
Auch Niessl bekräftigte: "Es hat keine Kuvertübergabe gegeben, und auch die Termine 2009/2010 in Tirol in Wattens hat es nicht gegeben." Er sei genau einmal bei Swarco gewesen: Im Jahr 2007, mit einer großen Delegation auf dem Weg nach Südtirol. Der Landeshauptmann beklagte, die Berichterstattung "schädigt sicherlich mein Ansehen und meine Reputation in beträchtlichem Ausmaß". Zumal der erste Artikel mit "Rotlichtmilieu" übertitelt war. Dies lege einen Zusammenhang mit Prostitution nahe, fürchtet Niessl: "Da werden ja Wähler abgehalten, eine derartige Person zu wählen."

"profil"-Redakteur Michael Nikbakhsh beteuerte in seiner Zeugeneinvernahme, eine Anspielung auf Prostitution sei "definitiv nicht gewollt" gewesen. Er habe lediglich einen "roten" Politikers und einen Ampelhersteller sprachlich zusammengebracht. "Ich fand das ehrlich gestanden recht witzig." Der Journalist räumte auch ein, dass es in Wechts Angaben "Unschärfen" gebe - ganz klar war etwa nicht, wem er das Kuvert persönlich übergab -, aber darauf "haben wir im weiteren Verlauf auch hingewiesen". Wecht, mit dem man sich insgesamt sechs Mal getroffen habe, sei stets bei seiner Aussage geblieben. Veröffentlicht worden sei die Story erst, als sich der Informant schriftlich bereit erklärte, seine Angaben im Fall des Falles im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht zu wiederholen.

Informant entschlug sich der Aussage
Daraus wurde aber am Mittwoch nichts. Denn Wecht entschlug sich der Aussage. Der Grund: Niessl erstatte Anzeige wegen Übler Nachrede. In diesem Strafverfahren wird Wecht wohl Beschuldigter sein, weswegen er vor dem Zivilgericht von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen durfte. Das Begehr des "profil"-Anwalts, die Tonaufnahme seines Gesprächs mit Nikbakhsh im Verfahren vorzuspielen, lehnte Richterin Hildegard Brunner ab - sie glaubt dem Redakteur, dass Wecht das gesagt habe, was schlussendlich im "profil" stand.

Zwei weitere Swarco-Zeugen bestätigten im Wesentlichen die Aussagen von Swarowski und Niessl. Man habe auch keine entsprechenden Kontobewegungen gefunden, hielt einer fest. Ein Randthema war auch die Frage, ob Swarco im Jahr 2009 bei Niessl um eine Intervention wegen einer Bundeshaftung (nach dem Unternehmensliquiditätssicherungsgesetz) ersucht habe. Ein entsprechendes Mail liegt vor, wurde aber laut Swarowski von Wecht diktiert. Der Konzern sei damals auch mitnichten finanziell auf der Kippe gestanden, wie das "profil" Ende März schrieb. Und Niessl gab an, das Mail nicht gekannt zu haben - zuständig seien Sachbearbeiter.

Urteil ergeht schriftlich

Zumindest indirekt im Raum stand auch einmal mehr die Darstellung, dass Wecht, der vom Unternehmen in Unfrieden schied, seine Aussagen als eine Art Retourkutsche gegen den früheren Arbeitgeber richtete.

Nach rund drei Stunden Verhandlung schloss die Richterin das Verfahren. Das Urteil ergeht schriftlich.
 

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