"Dringender Tatverdacht"

Grasser: Das steht im Akt der Ermittler

Teilen

Justiz verdächtigt KHG der Untreue: Staatsanwalt sieht "Verschleierung"

Was die Ermittler Ex-Finanzminister Grasser vorwerfen. „Es gibt nichts Konkretes, keine belastenden Zeugen oder Hinweise“, kontert sein Anwalt.

Grasser-Anwalt Manfred Ainedter vergeht langsam wirklich das Lachen. Anfang der Woche wurde bekannt, dass Richterin Olivia-Nina Frigo den Antrag Grassers auf Einstellung des Buwog-Verfahrens abgewiesen hat. Sie sehe „dringenden Tatverdacht“, heißt es in dem 53-seitigen Beschluss Frigos.

„Der gesamte Bericht enthält nichts Neues“, empört sich Ainedter im ÖSTERREICH-Gespräch. „Auf 51 Seiten gibt die Richterin exakt die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu unseren Anträgen wieder, am Schluss folgen zwei dürre Seiten mit der Schlussfolgerung des dringenden Tatverdachts.“ Aber, so der Anwalt: „Es gibt keinen konkreten Hinweis auf Zeugen oder Unterlagen, die Grasser belasten – nur Mutmaßungen.“

Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft (veröffentlicht von profil) datiert vom 6. Oktober 2011. Die darin enthaltenen Verdachtsmomente:

  • Untreue: Dabei geht es darum, welche Bank die Privatisierung der 60.000 Buwog-Wohnungen abwickeln sollte. Den Zuschlag erhielt schließlich um 10,2 Millionen Euro die Investmentbank Lehman Brothers, obwohl diese wesentlich teurer war als ein Mitbewerber. Der Vorwurf, Grasser habe das Vergabeverfahren manipuliert, um einem alten Freund, der bei Lehman arbeitete, einen Gefallen zu tun. Damit sei er „verdächtig, das Verbrechen der Untreue begangen zu haben“, so die Justiz.

  • Geschenkannahme: Bei der eigentlichen Privatisierung flossen 9,6 Millionen Euro „Provision“ an Walter Meischberger und Peter Hochegger, wobei Meischberger 7,7 Millionen einstreifte, die dann auf drei Konten landeten. Eines davon soll Grasser gehören, es bestehe „der Verdacht, dass Mag. Grasser aus dem Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften Zahlungen erhalten haben könnte“. Der Ex-Minister sei daher des „Verbrechens der Geschenkannahme durch Beamte“ verdächtig.
     
  • Falsche Beweismittel: Die Justiz glaubt auch, dass Meischberger, Ex-Buwog-Aufsichtsratschef Ernst Karl Plech und Grasser falsche Verträge und Urkunden vorgelegt haben, um illegal erworbenes Geld zu „verschleiern“.
  • Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.