Die mögliche strafrechtliche Relevanz des Ibiza-Videos wird von der Oberstaatsanwaltschaft geprüft.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien prüft die mögliche strafrechtliche Relevanz des Ibiza-Videos. Die OStA sei am Wochenende zum Ergebnis gekommen, "dass auf Basis der kolportierten Inhalte des Videos das Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht abschließend beurteilt werden kann", hieß es auf Anfrage der APA am Montag.
"Aus diesem Grund wurde die WKStA damit beauftragt, sämtliche verfügbare Informationen zusammenzutragen und auf dieser Basis den Anfangsverdacht zu überprüfen." Die "Süddeutsche Zeitung" und der "Spiegel", denen das gesamte mehrstündige Ibiza-Video zugespielt wurde, haben bereits mitgeteilt, dass sie das gesamte Videomaterial den Behörden nicht zur Verfügung stellen werden.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte am Sonntag strafrechtliche Konsequenzen für den zurückgetreten FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nicht ausgeschlossen. "Die Ermittlungen werden zeigen, was jetzt passiert. Aber, was er in diesem Video sonst sagt, ist ein großer Skandal, bedeutet das Ende von seiner politischen Tätigkeit und vermutlich auch strafrechtliche Konsequenzen", sagte Kurz.