Koalitions-Beschluss

Briefwahl-System wird reformiert

Teilen

Die Streichung der Nachfrist soll Missbrauch künftig verhindern.

Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP haben sich auf eine Reform der Briefwahl geeinigt. Darüber informierten heute die beiden Verfassungssprecher Peter Wittmann (SPÖ) und Wilhelm Molterer (ÖVP).

Künftig Wahlkarten nur gegen Ausweis
Wer in Zukunft eine Wahlkarte beantragt, muss sich ausweisen. Und zwar entweder, wenn man den Antrag auf dem Gemeindeamt stellt, oder bei der Übernahme der künftig per Einschreiben verschickten Wahlkarte gegenüber dem Briefträger. Die Ausstellung von Wahlkarten wird von den Gemeinden in Zukunft außerdem im Wahlakt protokolliert. Damit soll die in der Vergangenheit beobachtete Bestellung von Wahlkarten ohne das Wissen des Wahlberechtigten verhindert werden.

Keine Nachfrist mehr für Wahlkarten
Aufgehoben wird auch die umstrittene Nachfrist für das Einlangen der retournierten Wahlkarten bei der Wahlbehörde. In Zukunft muss die Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel spätestens bis zum allgemeinen Wahlschluss, also vor Schließung des letzten Wahllokals, bei der Wahlbehörde ankommen. Außerdem wird die Zahl der eingelangten Wahlkarten protokolliert. Ausgezählt werden die Wahlkarten-Stimmen am darauffolgenden Tag ab 9 Uhr. Dadurch soll taktisches Wählen nach der Veröffentlichung der ersten Wahlergebnisse unterbunden werden. Um Auslandsösterreicher in entfernten Ländern nicht um ihr Wahlrecht zu bringen, sollen die Wahlkarten eine Woche früher als bisher verschickt werden.

Änderungen bei Wahlrechts-Verlust für Verurteilte
Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt es außerdem Änderungen bei der Aberkennung des Wahlrechtes für verurteilte Straftäter. Anstatt eines pauschalen Ausschlusses vom aktiven Wahlrecht treffen die Gerichte in Zukunft eine Einzelfallentscheidung anhand eines eigenen Strafenkatalogs. Weiterhin generell nicht wählen dürfen Bürger, die zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden sind.

Auch Adelige dürfen Bundespräsident werden
Mitglieder regierender Häuser oder von adeligen Familien, die ehemals regiert haben, dürfen in Zukunft zur Bundespräsidentenwahl antreten. Dies betrifft etwa die Familie Habsburg-Lothringen, die diese Änderung in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert hatte. Dazu wird neben der Bundespräsidenten-Wahlordnung auch die Bundesverfassung geändert.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.