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Helmpflicht

Minister Hanke verbannt "E-Mopeds" von Radwegen

Jetzt kommen neue Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes. Ebenfalls: Kamerabasierte Verkehrsberuhigung.

Verkehrsministerminister Peter Hanke (SPÖ) hat am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien den Entwurf zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und Führerscheingesetz (FSG) präsentiert. Die Eckpunkte: "E-Mopeds" werden von Radwegen auf die Straße verbannt, neue Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes samt weiter gefasster Helmpflicht sowie ein Rechtsrahmen für Videosysteme zur Verkehrsberuhigung, etwa in der Wiener City.

Der Entwurf zur Sammelnovelle geht nun in Begutachtung und soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Für die Neuerungen rund um die E-Mopeds ist die Umsetzung mit 1. Oktober 2026 vorgesehen. Wie im Sommer bereits angekündigt, sollen "E-Mopeds" (L1-eB), die aktuell als Fahrräder gelten, nun in das Kraftfahrgesetz überführt und damit auf die Straßen verlagert werden. Sie sind damit Kraftfahrzeuge mit Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht.

Kamerabasierte Verkehrsberuhigung

Das Verkehrsministerium schafft einen Rechtsrahmen für den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Verkehrsberuhigung in Kommunen, was von Wien seit Jahren vehement gefordert wird. Künftig sollen Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge im Rahmen eines automatisierten Zufahrtsmanagements kontrolliert werden dürfen. Dies betrifft ausschließlich klar definierte Zufahrtsbereiche, etwa an Einfahrten zu Stadtzentren. Die videoüberwachten Gebiete werden mit einer Zusatztafel samt Kamerasymbol und einer neuen Bodenmarkierung gekennzeichnet.

Eine kamerabasierte Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen oder Fußgängerzonen als eigenständige Maßnahme ("Stand-alone-Lösung") soll hingegen nicht zulässig sein. Eine Ausnahme sind sogenannte Schulstraßen, wo der Verkehrsberuhigung ein besonderer Stellenwert zum Wohle der Kinder eingeräumt wird. Zudem sind einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorräder oder Mopeds, ausdrücklich von der automatisierten Erfassung ausgenommen.

E-Scooter- und E-Bike-Fahrende

Neue Regeln gelten auch für E-Scooter und E-Bikes: Erstere werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert - nicht mehr als Kleinfahrzeuge. Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und Klingel. Zudem wird die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt. Für E-Bikes gilt künftig eine Helmpflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

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