Wegen Verhetzung - Separates Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Drohung eingestellt - Für Staatsanwaltschaft war objektiver Tatbestand nicht erfüllt.
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Das Wiener Landesgericht hat am Mittwoch einen 68-jährigen Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, der Anfang September festgenommen wurde, nachdem er im Internet Todesdrohungen gegen Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und die gesamte Bundesregierung ausgestoßen hatte. Im Maßnahmenvollzug landete der Pensionist allerdings nicht deshalb, sondern auf Basis eines Unterbringungsantrags, der sich auf ein älteres Verfahren wegen Verhetzung bezog.
Dagegen hatten die Drohungen gegen Zadic und andere Regierungsvertreter für den Mann keine unmittelbaren strafrechtlichen Folgen. Das diesbezügliche Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Drohung wurde nämlich von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt. "Aus rechtlichen Gründen", wie Behördensprecherin Nina Bussek diesbezüglich auf APA-Anfrage bekannt gab, "der objektive Tatbestand war nicht erfüllt".
Der 68-Jährige betreibt seit etlichen Jahren eine umstrittene Website, die zunächst mit rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten auffiel. Im weiteren Verlauf begann der Mann von einem bevorstehenden "Systemwechsel" zu schwadronieren. Er prophezeite die Wiedererrichtung des Kaiserreichs, Todesurteile, Hinrichtungen und Straflager.
Im Spätsommer 2020 wurde er konkreter. Das "Auslöschen" der Bundesregierung durch Dritte stünde bevor, die schwangere Justizministerin, werde die Geburt ihres Kindes "garantiert nicht mehr erleben", verbreitete der Mann auf seiner Website. Darauf hin war für die Staatsanwaltschaft Gefahr im Verzug gegeben. Sie ließ sich eine Festnahmeanordnung gerichtlich bewilligen, für den 68-Jährigen klickten die Handschellen.
Die Drohungen waren nach rechtlicher Prüfung für die Anklagebehörde aber nicht konkret genug, um dieses Ermittlungsverfahren separat zu verfolgen. "Für die Erfüllung des Tatbestands wäre es erforderlich, dass der Verdächtige Einfluss hat, dass das passiert, was er androht", erläuterte Bussek im Gespräch mit der APA. Diesen Eindruck habe der Mann aber nicht vermittelt, er habe sich - was das Umsetzen der Drohungen betrifft - in seinen Postings auf Dritte bezogen. Weiters sei dem Mann nicht nachzuweisen gewesen, dass er überhaupt den Vorsatz hatte, dass Zadic bzw. die Regierung Kenntnis von seinen Drohungen erlangen. Um eine gefährliche Drohung strafrechtlich zu verfolgen, sei es aber erforderlich, dass der Verdächtige darauf abzielt, dass diese die Adressaten erreicht, sagte Bussek.
Im prozessgegenständlichen Verfahren ging es um diffamierende Äußerungen gegen Farbige und Moslems, die der 68-Jährige seit 2016 veröffentlicht hatte. Beispielsweise stellte er "Belohnungen" für das Töten bzw. Foltern von muslimischen Mitbürgern in Aussicht.
Zu den inkriminierten Passagen meinte er zunächst vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Christoph Bauer): "Ich habe mich wohl verrannt." Die Grenzen dessen, was er sagen bzw. schreiben dürfe, "kann man als Nichtjurist gar nicht festlegen". Es gebe "so viele Minenfelder, da kann man eigentlich nur mehr die ganze Website zusperren.""
Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Pensionisten ein krankhaftes Wahngebilde und stufte ihn als zurechnungsunfähig ein. Er empfahl im Fall eines Schuldspruchs die Einweisung des 68-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, wo eine therapeutische Behandlung des 68-Jährigen gewährleistet sei. Ansonsten sei "mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass er wieder solche Delikte begeht." Der 68-Jährige sei weder krankheitseinsichtig noch zu einer Therapie bereit, was der Betroffene im Anschluss gleich mit einer Wortmeldung bestätigte: "Ich will mir helfen lassen, aber nicht in einer Zelle. Nur ambulant. Ich will nicht eingesperrt sein in eine Zelle."
"Dass Sie krank sind, ist unzweifelhaft. Und Ihre Taten sind gefährlich", stellte das Gericht am Ende fest. Dem Unterbringungsantrag wurde daher Folge gegeben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der 68-Jährige erbat Bedenkzeit.