Noch will es keiner offiziell sagen - aber es ist fix, dass das vergleichsweise liberale österreichische Waffenrecht verschärft wird. Ein völliges Waffenverbot wird wohl nicht kommen...
Am Donnerstag war noch ein Tag der Trauer, am Abend fand noch ein Gedenkgottesdienst im Stephansdom mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) statt. Dass aber als Konsequenz das heimische Waffenrecht verschärft wird, das wurde oe24 schon am Donnerstag aus zwei der drei Koalitionsparteien bereits bestätigt. "Wir werden hier an mehreren Schrauben drehen müssen", hieß es aus der einen Partei. "Wir hatten mit Verschärfungen beim Waffenrecht noch nie ein Problem", tönt es aus der anderen.
- AMS-Kollege packt aus: "Arthur war der totale Psycho!"
- Gemeinsame Trauerarbeit nach Amoktat in Graz
- Petition: Tausende fordern jetzt komplettes Waffenverbot
- Amokläufer Arthur A.: Waffengurt, Jagdmesser, Headset und abgesägte Schrotflinte
Konkret soll vor allem der Zugang zu Waffen strenger werden. Damit soll der Erwerb und das Führen von Schusswaffen erschwert werden. Auch Verbesserungen beim Opferschutz sollen kommen.
Auch im Nationalen Sicherheitsrat werden ab 14 Uhr Hintergründe des Amoklaufs analysiert und Maßnahmen zur Prävention erarbeitet werden. Und schließlich ist da auch noch die klare Ansage von Bundespräsident Alexander Van der Bellen: "Die Politik muss sich anschauen, wie es sein kann, dass ein 21-Jähriger Kurz- und Langwaffe besitzt und die Möglichkeit hat, entsprechende Munition zu kaufen und dieses Unheil anzurichten."
Tatsächlich kann man in Österreich eine Kategorie-C-Waffe - Gewehre und Flinten - ab 18 Jahren kaufen, sie muss nur im Zentralen Waffenregister verzeichnet werden. Erwerb und Besitz von Waffen der Kategorie B - Revolver, Pistolen, Halbautomaten - ist nur mit behördlicher Bewilligung in Form einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses zulässig. Das ist nach einer Art Psychotest möglich, der der Behörde übermittelt wird, die dann in der Regel die Waffenbesitzkarte ausstellt. Führen darf man eine Waffe aber nur mit einem Waffenpass, den nur bestimmte Zielgruppen erhalten. "Ein Bedarf liegt vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt begegnet werden kann." Allerdings ist ein Transport von Waffen im ungeladenen Zustand auch Inhabern eine Waffenbesitzkarte erlaubt, selbst wenn die Munition in einer anderen Tasche transportiert wird.
Die Grünen haben schon längere Zeit drei Verschärfungen in einen Parlamentsantrag gegossen, den Frauensprecherin Meri Disoski eingebracht hat:
+ Jäger sollen von der Pflicht einer Waffenbesitzkarte nicht mehr ausgenommen werden.
+ Langwaffen sollen wie Pistolen behandelt und nicht mehr frei erhältlich sein.
+ Der "Psycho-Test" soll alle fünf Jahre wiederholt werden müssen.
Allein, selbst diese Reformen hätten das Unglück nicht verhindert. Die Psychiaterin Jutta Leth würde beim Psychotest ansetzen, den sollte künftig nicht ein einzelner Psychologe, sondern ein Gremium durchführen, wie sie im Ö1-Radio betonte. Derzeit sei es einfach zu leicht, den Test zu überlisten.
Eines ist aber auch schon fix. Ein völliges Waffenverbot für Privatpersonen wie 1996 in Australien wird nicht kommen. In "Down Under" hatte man damals nach einem Amoklauf Waffen generell verboten und diese auch von Privatpersonen zurückgekauft und vernichtet. Vorfälle mit Schusswaffen sind seitdem stark zurückgegangen.
1,52 Millionen registrierte Waffen
In Österreich gibt es derzeit die unglaubliche 1,52 Millionen registrierter Waffen - davon 534.000 Pistolen usw. Sie entfallen auf rund 374.141 Waffenbesitzerinnen und -besitzer,