Familienministerin

Plakolm: Mutterschutz nach Fehlgeburten

Familienministerin Claudia Plakolm will, dass Eltern nach dem Verlust eines Kindes rechtliche Absicherung haben. 

Anlässlich des Tags der Sternenkinder richtete der Verein "Sternchenmamas" einen offenen Brief an die Bundesregierung. Darin fordern sie unter anderem, Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust ab der vollendeten 13. Schwangerschaftswoche. In Deutschland sei das bereits rechtlich implementiert worden. 

Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) will die Forderung nun umsetzen. „Noch immer ist es ein Tabuthema, wenn man ein Kind verliert, wenn ein Kind viel zu früh stirbt. Danke an die betroffenen Mütter und Väter, die das Schweigen brechen – vor der Kraft, die das braucht, habe ich tiefen Respekt“, so die Ministerin. 

Und: „Als Familienministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass Eltern nach Verlust eines Kindes Begleitung, Schutz und rechtlichen Absicherung haben. Insbesondere die Forderung nach Mutterschutz und Kündigungsschutz bei Schwangerschaftsverlust kann ich nachvollziehen und nehme ich sehr ernst“. Es besteht in Österreich jedenfalls "Handlungsbedarf". 

Mutterschutz mit Opt-Out

Plakolm ist mit ihrem Ressort für die finanzielle Unterstützung - Stichwort Wochengeld - verantwortlich. Die arbeitsrechtliche und gesundheitsbezogene Regelungen liegen in anderen Ministerien. "Ich werde diesbezüglich Gespräche mit meinen Kolleginnen in der Bundesregierung aufnehmen". 

Der Mutterschutz soll als zusätzliche Option bestehen. Außerdem brauch es eine Opt-Out-Regelung, also die Möglichkeit den Mutterschutz nicht antreten zu müssen, wenn man sich lieber mit Arbeit ablenkt oder die Schwangerschaft in der Arbeit noch nicht bekannt war und das auch so bleiben soll.

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