Kommt Schubhaft für Asylwerber unter Verdacht?
Nach dem Anschlag in Berlin startete in Deutschland eine Debatte über die Frage, ob terrorverdächtige Asylwerber in Haft genommen werden können. ÖVP-Innenminister Sobtoka will die Gesetze auch hier prüfen.
ÖSTERREICH: Die CSU in Deutschland will Asylwerber, denen ein Terroranschlag zugetraut wird, die aber noch keine Tat begangen haben, vorbeugend in Schubhaft nehmen. Wie sehen Sie das?
Wolfgang Sobotka: Auch wir prüfen in diese Richtung. Wenn sich Rahmenbedingungen ändern, müssen auch Gesetze angepasst werden, um die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten zu können. Offen gestanden habe ich kein Verständnis dafür, wenn ein Rückkehrer aus dem Jihad sich in Österreich plötzlich auf seine individuellen Rechte beruft. Hier steht für mich der Schutz der Bevölkerung über allem.
ÖSTERREICH: Was bedeutet das für Österreich?
Sobotka: Wir lassen uns in dieser Frage auch alles offen und prüfen gesetzliche Anpassungen. Die Anschläge im zurückliegenden Jahr haben uns in drastischer Art und Weise vor Augen geführt, dass wir in vielen Punkten umdenken müssen. Wir müssen alles unternehmen, um das Risiko einzudämmen.
ÖSTERREICH: Die Obergrenze von 35.000 Asylwerbern 2017 steht nicht im neuen Fremdenrechtsgesetz. Haben Sie gegenüber der SPÖ nachgegeben?
Sobotka: Es kam bisher lediglich zu keiner Einigung, was nicht heißt, dass ich hier nachgiebig sein werde. Bis Ende 2016 hatten wir knapp 36.000 zum Verfahren zugelassene Asylwerber, also nur 1.500 weniger, als die Obergrenze vorsieht.
ÖSTERREICH: Sie bestehen also weiter darauf?
Sobotka: In Anbetracht der Tatsache, dass die Obergrenze im kommenden Jahr bei 35.000 liegt, wir aber bis zu 14.000 Anträge aus diesem Jahr mitnehmen werden, kann ich die Tatenlosigkeit des Koalitionspartners nur schwer nachvollziehen. Wir brauchen die gesetzliche Verankerung, um uns auf den Worst Case einzustellen. Schönwetter-Politik halte ich hier für verantwortungslos. Karin Fischer