Falsche Zeugenaussage

Prozess gegen Daniel Royer vertagt

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Teamspieler nicht geständig, wichtigster Zeuge blieb Verhandlung fern.

Der österreichische Fußball-Teamspieler Daniel Royer hat sich am Montag im Straflandesgericht Leoben wegen falscher Beweisaussage, Verleumdung und versuchter Begünstigung verantworten müssen. Er soll bei der Gerichtsverhandlung gegen seinen Ex-Teamkollegen Mark Prettenthaler gelogen haben, was er bestreitet. Die Verhandlung musste vertagt werden, da ein Zeuge - jener Polizist, den Royer verleumdet haben soll - nicht gekommen war.

Verwirrung bei Prettenthaler-Prozess
Royer hatte am 11. April bei dem Prozess gegen seinen ehemaligen Mitspieler - er wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in einer Schladminger Disco angeklagt und verurteilt - ausgesagt, er habe der Polizei seine Beobachtungen mitteilen wollen. Die Beamten hätten aber auf seine Einvernahme verzichtet und gesagt, dass sie "von ihm nichts brauchen würden", so Royer bei der Verhandlung im Frühjahr. Das brachte ihm nun den Vorwurf der Verleumdung ein, wäre daraus ja ein Amtsmissbrauch durch den Polizisten, der die Aussage nicht aufnehmen wollte, ableitbar.

Polizist auf Urlaub
Der Polizist hatte bei den Erhebungen der Staatsanwaltschaft erklärt, sehr wohl alle Zeugen, die etwas gesehen hätten, einvernommen zu haben. Der Beamte ließ sich für den Prozess gegen Royer entschuldigen, da er im Ausland weilte. Der Angeklagte war indessen extra von Hannover, wo er seit kurzem als Profi-Fußballer verpflichtet ist, eingeflogen.

Verleumdung und Falschaussage
Neben der Verleumdung ging es bei der Verhandlung auch um eine Falschaussage, denn der Teamspieler hatte vor Gericht gesagt, dass er Prettenthaler wegen seiner Alkoholisierung ausdrücklich beobachtet habe und einen Schlag hätte sehen müssen. Die Richtigkeit dieser Aussage bezweifelt die Staatsanwaltschaft ebenfalls und ortete eine versuchte Begünstigung von Prettenthaler. Einen neuen Termin für die Fortsetzung des Prozesses gibt es vorerst nicht.

Am 27. Dezember des Vorjahres soll Mark Prettenthaler einer 21-jährigen Niederösterreicherin in einer Disco in Schladming mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen haben. Er war dafür am 19. Mai im Landesgericht Leoben wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 8.400 Euro und zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden.

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