Verurteilt

2,5 Jahre Haft für Rapids "Phantom-Sponsor"

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Im Mai 2007 versprach Werner Koppel den Grün-Weißen 20 Millionen Euro, die natürlich nie auftauchten. Nun wurde er als Betrüger verurteilt.

Für jenen Wiener Geschäftsmann, der sich im Mai 2007 dem österreichischen Fußball-Rekordmeister SK Rapid Wien als vermeintlicher Millionen-Sponsor angedient hatte, gab es am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht ein böses Erwachen. Werner Koppel (57) wurde von einem Schöffensenat wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

20 Millionen versprochen
Der vorgebliche Präsident der Jasmin Raw Materials Ltd. war im Vorjahr mit der Meldung in die Schlagzeilen gelangt, er habe mit Rapid-Manager Werner Kuhn eine Vereinbarung über eine Investition von 20 Millionen Euro zur Schaffung infrastruktureller Maßnahmen unterschrieben. Weshalb der von den Rapid-Verantwortlichen ersehnte Geldregen ausblieb, wurde rasch klar: Die Staatsanwaltschaft Wien brachte den bereits mehrfach einschlägig vorbestraften Koppel zur Anklage, weil er schon im Sommer 2005 eine niederländische Unternehmensgruppe um 128.000 Euro betrogen hatte.

Untergetaucht und verhaftet
Der offensichtlich finanziell keineswegs potente Kaufmann hatte vorgegeben, den Niederländern 2.000 Nokia-Handys liefern zu können. Die Interessenten leisteten eine Anzahlung, die erwünschten Nokia 8800-Modelle bekamen sie jedoch niemals zu Gesicht. Angesichts der drohenden Verurteilung tauchte Koppel im weiteren Verlauf unter, wurde per Haftbefehl gesucht und im Herbst 2008 festgenommen.

Tränenreich
Als er am Donnerstag von der Justizwache vorgeführt wurde, präsentierte sich der um 33 Kilogramm abgemagerte Angeklagte im Gerichtssaal als Häuflein Elend. "Ich bereue es zutiefst, was hier passiert ist. Das ist unter fatalen, unglücklichen Umständen passiert", schluchzte er, wobei seine linke Hand einen Rosenkranz umklammerte. "Kein Grund zu weinen, Herr Koppel", bemerkte Richterin Minou Factor, worauf dieser in einen regelrechten Weinkrampf ausbrach.

Geständig
Nach mehrminütiger Beratung mit seinem Anwalt Franz Karl Juraczka erklärte der 57-Jährige schließlich: "Kurz und schmerzlos, ich bin schuldig. Das Geld habe ich erhalten, die Ware wurde nicht geliefert. Zum Zeitpunkt des Gelderhalts war die Lieferung nicht sichergestellt. Daher habe ich es ernsthaft für möglich gehalten, dass der Schaden eintritt." Danach brach er wieder in Tränen aus, während der Verteidiger hörbar aufatmete.

Das Gericht sprach Koppel auch schuldig, die inkriminierte Schadenssumme zur Gänze zurückzuzahlen. "Sobald ich hier weg bin, mach ich den Schaden wieder gut. Ich bringe Ihnen den Beleg, Frau Rat", versprach er.

"Geschäfte" in der Golf-Region
Der Mann, der zuletzt 1996 als Betrüger zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, dürfte nicht nur Rapid mit "Märchengeschichten" genarrt haben: Bei der Staatsanwaltschaft langte im vergangenen Februar eine Mitteilung ein, wonach Koppel im Vorjahr versucht haben soll, ein Wechselgeschäft über 250 Mio. Kuwait-Dinar (718 Mio. Euro) zu vermitteln. Der Haken an der Sache: Bei den Banknoten soll es sich um solche gehandelt haben, die Saddam Hussein bei seinem Einmarsch in Kuwait hatte drucken lassen. Ihre Gültigkeit wäre demnach längst abgelaufen gewesen.

Weiterer Porzess droht
Dem vorgeblichen Rapid-Millionensponsor droht nach seiner rechtskräftigen Verurteilung weiteres Ungemach. Wie Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, bestätigte, sind im Zusammenhang mit dem gescheiterten Sponsoring Ermittlungen wegen versuchten Betrugs anhängig. Eine entsprechende Anzeige ist schon im Mai 2007 eingegangen.

Wie Jarosch darlegte, werde in Kürze entschieden, ob Koppel wegen seiner "leeren Versprechungen", die den Fußball-Rekordmeister SK Rapid Wien getroffen hatten, noch ein Mal vor Gericht gestellt wird. Koppel soll sich für die in Aussicht gestellten Millionen von Rapid unter anderem einen "Ehrenplatz" bei den Wiener Derbys und kostenlose Verpflegung im VIP-Bereich zusichern haben lassen. Sollte es zu einem weiteren Prozess kommen, wäre bei einer allfälligen Verurteilung auf die am Donnerstag verhängte Strafe - zweieinhalb Jahre unbedingt - Bedacht zu nehmen.

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