1.300 Fans festgehalten

'Derby-Kessel': Rapid-Prozess wird fortgesetzt

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Heute wird der Prozess zur Rapid-Klage im Zusammenhang mit der Einkesselung im Jahr 2018 fortgesetzt. 

Am 16. Dezember fügte die Austria ihrem Erzrivalen Rapid in der eigenen Generali-Arena am Favoritner Verteilerkreis ein historisches 6:1 Debakel zu. 1.338 Rapid-Anhänger bekamen diese Schlappe nicht mit, denn sie wurden in Stadionnähe von der Wiener Polizei sieben Stunden lang festgehalten. Ein Verwaltungsgericht in Wien-Döbling soll nun klären, ob der Einsatz verhältnismäßig war.

"Rechtshilfe Rapid" brachte Gerichtsverfahren ein

Das Verfahren wurde unter anderem von der "Rechtshilfe Rapid", die sich als "Solidargemeinschaft von Fans für Fans des SK Rapid" versteht, angestrengt. Die Polizei argumentierte, dass einige als Risikofans bekannte Männer unter den Teilnehmern des Marsches pyrotechnische Gegenstände, Getränkedosen und Schneebälle von der Laaer Berg-Brücke auf die Fahrbahn der Südosttangente (A23) geworfen und so für eine etwa zehnminütige Sperre der meistbefahrenen Strecke Österreichs gesorgt hätten. Die "Rechtshilfe" sieht darin aber keinen Grund, 1.338 Menschen sieben Stunden bei eisigen Temperaturen festzuhalten. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt.
 

Es müsse eine Begründung für Identitätsfeststellungen geliefert werden

"Für Identitätsfeststellungen muss man eine Begründung liefern. Die Polizei hätte jedem einzelnen der 1.338 Fans eine Begründung für die Identitätsfeststellung liefern müssen, und das hat sie meines Erachtens nicht getan. Das wäre so, als würde am Wiener Christkindlmarkt eine Handtasche gestohlen, und die Polizei lässt niemand vom Markt ohne Identifizierung weg. Mit dem Unterschied, dass es dort etwas zu trinken gibt", so Anwalt Christian Podoschek, der die meisten Beschwerdeführer vertritt und auch für die "Rechtshilfe Rapid" als Kooperationspartner agiert.

13-Jährige nahm mit Mutter an Fanmarsch teil

An dem Fanmarsch nahmen unter anderem zwei Frauen teil, die zu den Beschwerdeführerinnen gehören. Der Richter fragte bei den ersten Einvernahmen die erste Beschwerdeführerin, ob sie sich nicht unwohl gefühlt habe, mit ihrer 13-Jährigen Tochter am Fanmarsch, der im Video nach "Bandenkrieg" ausgesehen habe, teilzunehmen.

Die Polizei hat als Begründung für die rund siebenstündige Einkesselung unter anderem angeführt, dass aus dem Fanblock Anrainer, die das Geschehen von offenen Fenstern aus beobachteten, mit teils harten Schneebällen beschossen wurden, dass Fans Polizisten mit Pyrotechnika bewarfen und Schneebälle, Getränkedosen sowie pyrotechnische Gegenstände von der Laaer-Berg-Brücke auf die Fahrbahn der Südosttangente (A23) geworfen wurden. Laut Polizei wurde die meistbefahrene Straße Österreichs daraufhin vorübergehend gesperrt.

Laut Helm sind diese Vorwürfe auf einem Video zu sehen, das am 1. Juli vorgeführt wird. Podoschek sagte namens seiner Mandantin, dass sie diese Anschuldigungen bestreitet, weil sie keine Wahrnehmungen dazu habe. "Wenn die Polizei das im Beweisverfahren anführen will, muss sie es auch beweisen."

Die Frau gab bei Gericht an, sie habe sich mit ihrer 13-jährigen Tochter und ihrem Cousin im hinteren Teil des Zuges aufgehalten. Dass sie überhaupt bei dem Marsch dabei waren, sei die Idee des Cousins gewesen: "Er hat gesagt, er will nicht mit mir und meiner minderjährigen Tochter allein zum Stadion fahren, weil wenn uns Austrianer abfangen, kann er mich nicht verteidigen." - "Geht es so gewalttätig zwischen den Wiener Clubs zu?", wollte Helm daraufhin wissen. - "So genau weiß ich das nicht, ich bin nicht so in der Fanszene aktiv", lautete die Antwort.

Pyro-Einsatz wahrgenommen

Den Einsatz von Pyrotechnik habe sie natürlich wahrgenommen. "Ich musste mir einmal den Schal vors Gesicht halten", schilderte die Beschwerdeführerin. Aber von Würfen auf Beamten habe sie nichts gesehen, ebenso wenig von Schneebällen auf Passanten oder Geschosse auf die Südosttangente.

Beim Absbergsteg sei der Fanzug zum Stehen gekommen. "Wir sind relativ lange gestanden. Ich dachte mir, dass wieder gewartet wird, bis der Zug zusammenrückt oder dass zuerst die Austrianer ins Stadion gelassen werden und wir danach. Ich weiß nicht mehr, wie lange das gedauert hat, ich hatte kein Zeitgefühl mehr", erzählte die Beschwerdeführerin. Irgendwann sei jemand mit einem Megafon durchgegangen und habe gesagt, dass es eine polizeiliche Anhaltung gibt und "wir die Ausweise bereithalten sollen".

Ihre Tochter habe Schmerzen in den Füßen vom langen Stehen gehabt und habe bei einem Sturz auch noch eine Knieprellung abbekommen, schilderte die Frau weiter. Ein Versuch, auf der Hinterseite aus dem Kessel zu kommen, scheiterte. Sie wurden von der Polizei zurückgeschickt. Als ihre Tochter immer mehr jammerte, wurden sie von anderen Fans nach vorne gebracht, wo die Identitätsfeststellungen stattfanden. "Ich habe einem Beamten gesagt, das ist ein Kind. Und ich habe gelogen, dass mein Cousin der Vater ist, damit er auch gleich rauskommt", sagte die Beschwerdeführerin. "Wir sind dann auf die Seite geführt worden. Ich wollte schon meine Bauchtasche für den Ausweis aufmachen, aber der Beamte hat gesagt: 'Gehts' und Richtung U-Bahn gedeutet." Sie hätten während der Zeit im Kessel nichts zu essen und nichts zu trinken bekommen. Auch die anderen Fans seien nicht verpflegt worden.

"Angst vor Pyrotechnik"

Sie selbst habe keine Pyrotechnik verwendet, "im Gegenteil, ich habe Angst davor". Zahnschutz oder Sandhandschuhe (schlagkraftverstärkende Handschuhe, Anm.) haben weder sie noch ihre Tochter getragen. "Ich habe keine strafbaren Handlungen begangen, ich habe dann nur schön langsam zu schimpfen begonnen", betonte die Beschwerdeführerin. Helm stellte daraufhin klar, dass alle Beschwerdeführer bisher behördlich nicht aufgefallen sind.

Die Einvernahme einer zweiten Beschwerdeführerin verlief ähnlich, nur befand sich diese weiter vorne im Fanzug. Auch diese Frau bekam nichts von Würfen pyrotechnischer Gegenstände auf Beamte mit. Sie wies auch zurück, dass der harte Kern der Rapid-Ultras die anderen Fans im Kessel aufgefordert hätte, nicht zur Identitätsfeststellung zu gehen.

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