Neue Wendung

Enthüllt: Grazer Becherwerfer hatte Stadionverbot

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Verbote laut Sturm derzeit nicht zu exekutieren.

Die Causa rund um den folgenschweren Becherwurf in Graz hat eine neue Wendung genommen. Laut Medienberichten hätte der Becherwerfer beim Europa-League-Quali-Hinspiel zwischen Sturm und AEK Larnaka (0:2) wegen eines zuvor gegen ihn verhängten österreichweiten Stadionverbotes gar nicht in der Merkur Arena sein dürfen.

Sturm konnte den Bericht wegen des noch anhängigen UEFA-Verfahrens sowie datenschutzrechtlicher Bedenken am Dienstag weder bestätigen noch dementieren, teilte aber "einige Gedanken" zur "Thematik Stadionverbot" mit. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen seien nämlich in keiner Weise mit der öffentlichen Forderung der Durchsetzung des Verbots kompatibel.

"Der SK Sturm ist in der Vergangenheit rigoros und konsequent gegen Personen mit Stadionverbot vorgegangen. Im Rahmen eines Spiels wurde gegen eine solche Person gehandelt, das Stadionverbot exekutiert und ihr der Zutritt verweigert. Daraufhin wurde der SK Sturm von dieser Person zivilrechtlich geklagt und das Gericht hat entschieden, dass die datenschutzrechtliche Situation eine solche Vorgehensweise nicht erlaubt. Der Verein hat diesen Prozess verloren", hieß es in einer Club-Aussendung.
 

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