Der Tiroler fordert das Gehalt, das ihm seit seiner "ungerechtfertigten Entlassung" als Trainer entgangen ist.
Der Tiroler Kurt Jara hat am Arbeitsgericht Innsbruck gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Fußball-Club Red Bull Salzburg, eine Leistungsklage eingebracht und fordert von den Salzburgern laut einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung" vom Freitag 1,22 Millionen Euro entgangenes Bruttogehalt. Jara war im Mai 2006 wegen "Ungereimtheiten bei Spielertransfers" als Trainer des Bundesligaclubs entlassen worden. Die Verhandlung soll noch im Oktober in Innsbruck über die Bühne gehen.
"Ungerechtfertigte" Entlassung
Der Anwalt des
56-jährigen Jara bezeichnete die Entlassung als ungerechtfertigt und
zweifelt außerdem die Rechtmäßigkeit der Entlassungserklärung an. "Bislang
wurde von Red Bull nicht einmal mehr bestritten, dass die
Entlassungserklärung gegenüber Jara nur von einem zeichnungsberechtigten
Vorstand unterfertigt wurde und nicht von zweien, wie es das Vereinsstatut
verbindlich fordert", erklärte Jaras Anwalt Karl Schelling gegenüber der
Zeitung. Als einen weiteren Grund führt der Kläger an, dass "die bislang
unbestätigten Vorwürfe von Red-Bull-Boss Dietrich Mateschitz diesem schon
einen halben Monat vorab bekannt", gewesen seien und die Entlassung deshalb
schon früher hätte erfolgen müssen.
Schmutzkübelkampagne
Außerdem argumentiert Jara, dass es ihm
wegen der Schmutzkübelkampagne die gegen ihn geführt worden sei, bis zur
Einstellung des Strafverfahren wegen Untreue im Fall von Spielertransfers im
Juni, keine neuen Jobangebote bekommen habe. Der nach Jaras Meinung noch
gültige Vertrag mit den Salzburgern hat eine Laufzeit bis Juni 2009, Jara
besteht auf Vertragserfüllung.
Die 1.216.863,61 Euro, die Jara fordert, ergeben sich aus dem 800.000 Euro Bruttojahresgehalt plus etwaiger Prämien seit seiner Entlassung im Vorjahr bis zum Zeitpunkt des Einbringens der Klage im vergangenen August. Im Kreditschädigungsprozess gegen Dietrich Mateschitz, der in Salzburg verhandelt wird, ist in den nächsten Wochen mit einem Urteil zu rechnen. Eine Feststellungsklage zur Anfechtung seiner Entlassung ist ebenfalls noch anhängig.
Einsprüche gegen Verfahrensstandort Innsbruck
Die
Einbringung der Klage in Innsbruck sei aufgrund des Wohnortes Jaras gewählt
worden, da sich das Arbeitsrecht am Wohnort des Klägers orientiere,
berichtete die die Tageszeitung weiter. Red Bull Salzburg hat gegen den
Gerichtsstandort Innsbruck bereits mit mehreren Schriftsätzen Einspruch
erhoben.