Trikot-Streit

Werder erstmals mit "bwin"-Dressen

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Werder Bremen will gegen Bayer Leverkusen am Samstag im Weserstadion erstmals in einem Bundesliga-Spiel für den privaten Sportwettenanbieter auf den Dressen werben.

Der Fußball-Bundesligist beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Bremen. Es hatte eine Unterlassungsverfügung des Bremers Stadtamtes zurückgewiesen.

Beim 4:2-Auftaktsieg in Hannover durften die Bremer am vergangenen Sonntag nicht für ihren an der Wiener Börse notierten Hauptsponsor werben. Das hatte das Verwaltungsgericht Hannover unter Androhung eines Zwangsgeldes von 50.000 Euro entschieden. Werder Bremen wich wie der Zweitligist TSV 1860 München auf Trikots mit der Aufschrift "we win" aus.

Komplizierte Rechtslage
Eine einheitliche Rechtsauffassung zu der Sportwetten-Problematik ist derzeit in Deutschland nicht zu erkennen. Während Bundesländer wie der Freistaat Sachsen ein Gewerbeverbot gegen private Anbieter ausgesprochen haben, kommen die zuständigen Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen. Ein generelles Verbot von privaten Sportwetten könnte auch gegen die Dienstleistungsfreiheit laut EG-Vertrag verstoßen.

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