NADA-Rechtskommission

Doping: Hoffmann für 6 Jahre gesperrt

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Hoffmann, Olympiasieger 2002, war bereits 2009 vorläufig suspendiert worden.

Der Besuch der hinlänglich bekannten Plasmapheresestation Humanplasma und der Mitbesitz einer Blutzentrifuge haben zu der sechsjährigen Dopingsperre gegen Skilanglauf-Olympiasieger Christian Hoffmann geführt. Das teilte NADA-Chef Andreas Schwab mit. Hoffmanns Rechtsanwalt Hans-Moritz Pott bezeichnete das am Montag gefällte Urteil als "reinen Akt der Willkür", gegen den er auch auf dem Zivilrechtsweg Einspruch erheben werde.

Schwab betonte, dass das Urteil auf Basis der geltenden Anti-Doping-Gesetze ausgesprochen worden sei. "Die Rechtskommission der NADA hat es als erwiesen angesehen, dass Christian Hoffmann bei Humanplasma gewesen ist und ebenso, dass er Mitbesitzer einer Blutzentrifuge gewesen ist", sagte der Geschäftsführer der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) zum Urteil gegen den 36-jährigen Staffelweltmeister von 1999, der für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar war.

Verteidiger: Verurteilung ohne Beweise
Die Rechtskommission sei vorliegenden Beweismitteln der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft sowie der Zeugenaussage von Ex-Radprofi Bernhard Kohl gefolgt, erläuterte Schwab. Pott bemängelte hingegen, dass der Schuldspruch ohne die Vorlage von Beweisen erfolgt sei. "Es wurde nicht ein Verstoß unter Beweis gestellt. Das Urteil ist jenseits von Gut und Böse", echauffierte sich der Rechtsanwalt.

Urteil wird bekämpft
Er werde die Urteil bei der zuständigen Schiedskommission und falls nötig später auch beim Internationalen Sportgerichtshof anfechten, kündigte Pott an. Auch auf dem Zivilrechtsweg will er weiter gegen die NADA vorgehen. "Wir nützen alles aus, auch wenn die Kosten gigantisch sind", bekräftigte er. Bereits jetzt habe Hoffmann 14.000 Euro an Verfahrenskosten aufgewendet, so Pott.

So erklärt sich das Urteil
Für die Anwesenheit bei Humanplasma, wo sich in den Jahren 2003 bis 2006 rund 30 Sportler Blutabnahmen zum Zweck des späteren, mutmaßlichen Dopings unterzogen haben, erhielt Hoffmann zwei Jahre. Die Miteigentümerschaft der Zentrifuge brachte ihm vier Jahre ein. Die Sperre wurde rückwirkend ab Dezember 2009, als die NADA das Verfahren gegen Hoffmann aufgenommen und eine seither aufrechte Suspendierung ausgesprochen hatte, festgelegt.

Im Detail bemängelte Pott, dass sich die Rechtskommission bei beiden Verstößen lediglich auf Vernehmungen der Soko-Doping und Protokolle aus den Verhandlungen gegen Hoffmanns ehemaligen Trainer Walter Mayer und den Sportmanager Stefan Matschiner gestützt habe. Eine eigentliche Befragung der Zeugen sei nie erfolgt.

Verteidiger: "Zustände wie in Russland"
"Es gibt keine Zeugenaussage von Herrn Kohl, er ist nie erschienen. Die Aussagen wurden nur verlesen und gegen meinen Widerstand herangezogen. Ich habe niemanden befragen können, das sind Zustände wie in Russland. Das Urteil stützt sich auf reine Vermutungen, das ist rechtsstaatlich wie in Dschibuti", ärgerte sich Pott. Außerdem habe Matschiner eine Aussage von Kohl über die Anschaffung der Blutzentrifuge durch seine Person, Hoffmann und den Radprofi Michael Rasmussen (DEN) mittlerweile eidesstattlich in Abrede gestellt, führte der Anwalt weiter aus.

Laut Schwab habe Hoffmann durch den Mitbesitz der Zentrifuge anderen Sportlern ermöglicht, sich ebenfalls eines Dopingvergehens schuldig zu machen. Die Rechtskommission beließ es diesbezüglich aber bei der Mindeststrafe von vier Jahren, das Strafmaß reicht bis lebenslänglich. Der NADA-Chef bekräftigte, dass Hoffmann bei der Anhörung am Montag keine entlastenden Beweise vorlegen konnte.

Wo sind die Zahlungsbelege?
Pott betonte hingegen, dass es keinerlei Beweise wie Zahlungsbelege oder Aussagen von anderen Sportlern hinsichtlich der angeblichen Nutzung und Anschaffung der Zentrifuge gegeben habe. Auch die Nutzung des Gerätes durch Hoffmann sei nur behauptet worden, erläuterte der Rechtsanwalt.

Hoffmann will sich "das nicht gefallen lassen"
Trotz der zu erwartenden enormen Kosten werde Hoffmann die Entscheidung anfechten. "Er sagt, er hat 23 Jahre lang sauberen Sport betrieben und kann sich das nicht gefallen lassen", erzählte Pott. Mit dem Urteil habe man einfach nur verhindern wollen, dass Hoffmann 2014 bei den Olympischen Spielen antreten kann, mutmaßte der Anwalt. Gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten" hatte Hoffmann am Montagabend erklärt, dass man ihn für immer aus dem Verkehr habe ziehen wollen. "Man wollte sichergehen, dass ich nie wieder Rennen absolviere", wurde Hoffmann zitiert. Das kolportierte Comeback stellte er aber in Abrede.

Auf dem Zivilrechtsweg wartet Pott noch auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die von ihm eingebrachte Klage wegen der Nichtzuständigkeit der NADA. Danach werde er weitere rechtliche Schritte einleiten, auch ein Vorgehen "ad personam" gegen die Mitglieder der Schiedskommission schloss er nicht aus.

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