Mutmaßlicher Gefährder war vor vier Monaten rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden.
Ein deutsches Gericht hat das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Bei diesem soll es sich um einen ehemaligen Leibwächter Osama bin Ladens handeln. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am Mittwoch einem entsprechenden Antrag des deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt.
Entscheidung kann man nicht anfechten
Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar. Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots nach Tunesien abgeschoben worden. Das Flüchtlingsamt beantragte Ende Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom 12. Juli entsprechend zu ändern.
Ihm drohe keine Folter
Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter droht. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden wird, steht noch nicht fest.
Foltergefahr war weiterhin nicht auszuschließen
Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft "für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich", teilte das Gericht mit. Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne.
Justiz und Politik im Streit
Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami A. trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik sorgte. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung durch die Stadt Bochum an.
Militärische Ausbildung in Islamistenlager
Seit 2005 sahen es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen an, dass der 1976 geborene Sami A. Ende 1999/Anfang 2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und zeitweise der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte. Sami A. lebte vor seiner Abschiebung mit Frau und Kindern in Bochum.