Auf 30 Tage

Türkei dehnt Dauer des Polizeigewahrsams aus

Teilen

Gewahrsam ohne Anklage war bisher auf vier Tage begrenzt.

Nach der Ausrufung des Ausnahmezustands in der Türkei hat die Regierung die Dauer des zulässigen Polizeigewahrsams auf 30 Tage ausgedehnt. Am Samstag wurde ein Dekret veröffentlicht, wonach Verdächtige künftig ohne Anklage bis zu 30 Tage festgehalten werden dürfen. Gewöhnlich beträgt die Höchstdauer vier Tage.

Laut Präsident Recep Tayyip Erdogan wurden seit dem gescheiterten Militärputsch vor einer Woche 11.000 Menschen in Gewahrsam genommen.

Auflösung von Institutionen

Das Dekret ordnet zudem die Auflösung von tausenden Institutionen an, die zur Hizmet-Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen gehören. Erdogan macht Gülen für den versuchten Umsturz verantwortlich, was dieser bestreitet. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu unter Berufung auf das Dekret meldete, werden 1043 Privatschulen, 1229 Vereine oder Stiftungen, 19 Gewerkschaften und Verbände und 35 Gesundheitseinrichtungen geschlossen.

Des weiteren weist das Dekret die Entlassung sämtlicher Staatsbediensteter an, bei denen festgestellt wurde, dass sie zu "Terrororganisationen oder Organisationen, Strukturen oder Gruppen" gehören, "bei denen festgestellt wurde, dass sie gegen die nationale Sicherheit handeln". Die Betroffenen könnten nicht länger im Staatsdienst beschäftigt werden oder direkt oder indirekt für diesen arbeiten. Die Regierung betrachtet die Hizmet-Bewegung als Terrororganisation.

Ausnahmezustand

Der am Mittwochabend ausgerufene dreimonatige Ausnahmezustand erlaubt der Regierung, per Dekret zu regieren. Seit dem gescheiterten Militärputsch vor einer Woche ordnete die Regierung die Entlassung, Suspendierung oder Versetzung von rund 55.000 Staatsbediensteten an, darunter angeblich am Putsch beteiligte Soldaten, Polizisten, Justizbeamte und Regierungsmitarbeiter, aber auch zehntausende Universitätsdozenten, Dekane und Lehrer.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.