Elternteilzeit
AK erkämpft 53.600 Euro für jungen Vater
Mehr als zehn Jahre lang war Paul R. der absolute Vorzeige-Mitarbeiter in einem exklusiven Wiener Einrichtungshaus. Er plante, beriet und war beim Chef so hoch im Kurs, dass er sogar als potenzieller Nachfolger gehandelt wurde. Der Chef lud ihn zu privaten Festen ein und das Verhältnis war bestens. Doch im Jahr 2022 änderte sich das schlagartig mit einer eigentlich freudigen Nachricht.
Der Angestellte verriet seinem Vorgesetzten, dass er Vater wird. Ab diesem Moment war es mit der Harmonie vorbei und die Stimmung kühlte merklich ab. Als die Tochter schließlich auf der Welt war, stellte der Chef seinen Mitarbeiter vor die radikale Wahl, entweder ganz oder gar nicht arbeiten zu kommen.
Schikane nach Karenz
Nach neun Monaten in Karenz wollte Paul R. im Rahmen der Elternteilzeit mit 30 Wochenstunden in den Betrieb zurückkehren. Da das Unternehmen weniger als 20 Beschäftigte hatte, gab es für den Vater zwar keinen automatischen Rechtsanspruch, aber eine einvernehmliche Vereinbarung wäre rechtlich absolut möglich gewesen, sofern keine sachlichen Gründe dagegen sprachen.
Der Arbeitgeber blockierte das Vorhaben jedoch mit dem Argument, dass dieser Job ausschließlich in Vollzeit erledigt werden könne. Dass es sich dabei nur um eine vorgeschobene Ausrede handelte, zeigte ein schneller Blick auf die Realität im Geschäft. Seine eigene Karenzvertretung hatte dort zuvor nämlich problemlos in Teilzeit gearbeitet.
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Teurer Denkzettel für Arbeitgeber
Der junge Vater ließ sich diese Diskriminierung nicht gefallen und holte die Arbeiterkammer Wien ins Boot. Die AK-Juristen zogen für den betroffenen Mann vor das Arbeitsgericht und klagten auf sein Recht.
Am Ende knickte der Arbeitgeber ein und es kam zu einem lohnenden Vergleich. Das Dienstverhältnis wurde zwar einvernehmlich aufgelöst, aber das Einrichtungshaus musste eine Abgangsentschädigung von stolzen 53.600 Euro brutto an den Vater zahlen. F
ür Paul R. gibt es mittlerweile ein echtes Happy End, da er einen neuen Job gefunden hat, bei dem das Management ihn auch als Familienvater voll und ganz schätzt.
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