Waffen gefunden

Anschläge geplant: Terror-Teenie (14) bleibt in U-Haft

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Als Haftgründe waren Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen worden.
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Tirol. Ein bereits am 20. Juli wegen des Verdachts des versuchten Beitrags zu terroristischen Straftaten (§ 278c StGB) festgenommener 14-jähriger Tiroler bleibt weiter in Untersuchungshaft. Die für Mittwoch angesetzte Haftprüfungsverhandlung wurde abberaumt, da die Verteidigung des Jugendlichen auf eine Durchführung verzichtet habe, sagte die Sprecherin des Innsbrucker Landesgerichts, Birgit Fink, zur APA. Daher verlängere sich die Untersuchungshaft bis vorerst 7. September.

Als Haftgründe waren Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen worden. Der Fall war vergangene Woche medial bekannt geworden, daraufhin erfolgte eine Bestätigung durch die Innsbrucker Staatsanwaltschaft. Wie aus Ermittlerkreisen in Erfahrung zu bringen war, soll sich der mutmaßlich Rechtsextreme über einen Messenger-Dienst mit einem Gleichgesinnten über Anschlagspläne ausgetauscht haben. Wie der APA bestätigt wurde, erfolgte die Festnahme wegen "Gefahr im Verzug" an der Adresse des erst seit kurzem strafmündigen Schülers. Sie wurde von Beamten der Sondereinheit Cobra vollzogen. Der Bub sei in geordneten Verhältnissen aufgewachsen. Es handle sich um ein "normales, nach außen hin unauffälliges Kind", hieß es.

Bei einer mit der Festnahme verbundenen Hausdurchsuchung wurden einschlägiges, auf eine rechte Gesinnung hindeutendes Propaganda-Material, ein Kampfmesser, eine Air-Soft-Waffe und zwei taktische Helme sichergestellt, wobei einer mit einer GoPro-Kamera zum Livestreamen von Anschlägen ausgerüstet gewesen sein soll. Der junge Tiroler befand sich seit 22. Juli in der Justizanstalt (JA) Innsbruck.

Mögliche terroristische Taten angenommen

Man habe aufgrund der Chats angenommen bzw. annehmen müssen, dass es zu terroristischen Taten kommen könnte, hatte es seitens der Anklagebehörde geheißen. Nähere Angaben wollte man unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen bisher nicht machen. Nur so viel: Es würden derzeit die Chats und weiteres Datenmaterial ausgewertet.

Laut Informationen von Medien wurden auch eine Stichschutzweste mit Schwedenpatch, eine schwarze FFP2-Maske mit Totenschädel und Zeichen des Dritten Reichs beschlagnahmt. Den entscheidenden Hinweis auf den rechtsgerichteten Jugendlichen habe ein ausländischer Partnerdienst geliefert, der mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gut zusammenarbeite. Der 14-Jährige habe sich über Telegram mit einem Terrorverdächtigen aus Schweden über Anschlagspläne ausgetauscht. Im angeblichen Visier: jüdische und muslimische Einrichtungen.

Die Bestimmung des Paragraf 278c StGB stellt schwere terroristische Straftaten bis hin zu Mord unter Strafe, die geeignet sind, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen. Ob auch weitere Delikte zum Tragen kommen, würden die laufenden Ermittlungen zeigen, hatte die Staatsanwaltschaft verlautet.

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