"Geschützte Art"
Biberverordnung als Hilfe für Betroffene
In Niederösterreich geht eine neue Biberverordnung in Begutachtung. Angedacht seien unter anderem rasche Lösungen bei Gefahr im Verzug, ließ FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz am Freitag in einer Aussendung wissen. In existenzbedrohenden Situationen können Maßnahmen unmittelbar getroffen werden, aktuell müsse zuvor ein Sachverständiger hinzugezogen werden, hieß es aus Rosenkranz' Büro. Die Tötung bleibe jedoch "Ultima Ratio".
"Der Biber ist eine geschützte Art und ein fixer Bestandteil unserer heimischen Natur. Gleichzeitig müssen wir dort rasch handeln können, wo Schäden entstehen oder die Sicherheit von Menschen und Infrastruktur gefährdet wird. Genau diesen ausgewogenen Weg geht die neue Verordnung“, betont Rosenkranz.
"Innerhalb des geltenden europäischen Rechtsrahmens haben wir hier das Maximum herausgeholt", so die Freiheitliche weiter. "Wenn Flächen unterminiert werden, Straßen gefährdet sind oder andere akute Schäden drohen, brauchen die Betroffenen rasche und praktikable Lösungen statt langwieriger Verfahren."
"Biber-Fleckerlteppich" soll beendet werden
Auf Basis der neuen Verordnung soll nun bei Gefahr im Verzug im Nachgang geklärt werden, ob der rechtliche Rahmen eingehalten worden ist, hieß es aus dem Büro von Rosenkranz. Generell bestehe die Möglichkeit einer Tötung nur, wenn davor Präventionsmaßnahmen und Eingriffe in den Lebensraum des Bibers vorgenommen worden seien, konkretisierte die Landesrätin in einem Video-Interview. "Entnahme darf und kann nur die letzte Möglichkeit sein, das schreibt uns schon die EU vor."
Ein wesentliches Ziel der Neuregelung sei zudem die Schaffung klarer und einheitlicher Rahmenbedingungen für ganz Niederösterreich, wurde in der Aussendung betont. "Die neue Verordnung beendet u.a. den bisherigen Biber-Fleckerlteppich in Niederösterreich. Die bisherige Unterscheidung zwischen alpinem und kontinentalem Raum gehört damit der Vergangenheit an." Einheitliche Regelungen im gesamten Bundesland würden für "mehr Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten und raschere Entscheidungen" sorgen.
Mit mittlerweile mehr als 9.000 Tieren im Bundesland sei der Biberbestand "in einem günstigen Erhaltungszustand", hieß es. Unabhängig von der neuen Verordnung werde Niederösterreich weiterhin für eine Senkung des Schutzstatus des Bibers auf europäischer Ebene eintreten.
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