"Du bist gekündigt
Chef kündigt schwangere Kellnerin per WhatsApp
Die 19-jährige Gastronomieangestellte informierte ihren Arbeitgeber per WhatsApp über ihre Schwangerschaft und legte eine ärztliche Bestätigung vor. Daraufhin reagierte der Gastronom direkt mit den Worten: "Du bist gekündigt." Obwohl die Angestellte auf ihren gesetzlichen Kündigungsschutz hinwies und ausdrücklich erklärte, weiterhin arbeitsbereit zu sein, zog der Chef Konsequenzen.
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Der Arbeitgeber meldete die 19-Jährige in der Folge bei der ÖGK ab. Als Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses gab der Gastronom eine "einvernehmliche Lösung" an.
Falsche Angabe bei der ÖGK
Die werdende Mutter wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Wien, um Unterstützung in dem Rechtsstreit zu suchen. Der Fall wurde schließlich vor Gericht verhandelt, wo die junge Frau Recht bekam.
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Erfolg durch die Arbeiterkammer Wien
Gerichtlich wurden der Frau 12.500 Euro brutto an entgangenem Lohn sowie 1.000 Euro Schadenersatz wegen Diskriminierung zugesprochen. Damit endete das Gerichtsverfahren zugunsten der Betroffenen.
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