Wirbel

Dick Pics: Sporrer findet gestoppte Verfahren okay

© APA/HELMUT FOHRINGER
Obwohl die Täter geständig waren, hat die Justiz Ermittlungen eingestellt
OE24 auf Google bevorzugen

Justizministerin Ann Sporrer gerät ins Visier der Grünen. Grund: Zwar ist das unverlangte Versenden von Penis-Bildern - sogenannte "Dick Pics" inzwischen strafbar. Trotzdem hat die Justiz "erste Strafverfahren trotz geständiger Beschuldigter eingestellt", schreibt Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski in einer parlamentarischen Anfrage an Sporrer. Besonders alarmierend sei dabei die kolportierte Begründung, "wonach Beschuldigte angegeben hätten, die neue Rechtslage nicht gekannt zu haben".

Nun, die Antwort der Justizministerin ist da - aber sie ist völlig unbefriedigend: So kann Sporrer wedersagen, wie viele Verfahren es gibt, noch, warum die Verfahren tatsächlich eingestellt wurden. Nur soviel: "Was allfällige Vorgaben an die Staatsanwaltschaften anbelangt, so brachten die dem Bundesministerium für Justiz aus Einzelberichten bekannten Einstellungen von Ermittlungsverfahren wegen § 218 Abs 1b StGB (...) keine strukturellen Unklarheiten der Staatsanwaltschaften bei der Rechtsanwendung zutage und ergaben daher keinen Handlungsbedarf. Klarzustellen ist, dass die Einstellungen nicht wegen fehlender subjektiver Tatseite oder eines Rechtsirrtumes aufgrund fehlender Kenntnis der Beschuldigten über die Rechtslage erfolgten."

Diskoski ist deshalb empört: Der Dick-Pic-Paragraf wurde eingeführt, um Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen. Umso unverständlicher ist es, dass die Justizministerin nicht erklären kann, warum erste Verfahren eingestellt wurden. Wer wissen will, ob ein Gesetz wirkt, muss auch nachvollziehen können, wie es angewendet wird“, kritisiert sie.

© oe24

"Das Justizministerium weiß nicht einmal, wie viele Anzeigen wegen Dick-Pics erstattet, eingestellt oder erledigt werden – und die Ministerin sieht trotzdem keinen Anlass, daran etwas zu ändern. Das ist schwer nachvollziehbar. Wer digitale Gewalt wirksam bekämpfen will muss auch wissen, ob die bestehenden Gesetze greifen. Betroffene haben ein Recht darauf, dass genau hingeschaut wird", kritisiert Disoski.

"Unaufgefordert versendete Genitalbilder sind keine Bagatelle, sondern eine strafbare Form sexueller Belästigung. Wer Frauen wirksam vor digitaler Gewalt schützen will, muss klar benennen, warum Verfahren eingestellt werden und ob bestehende Schutzbestimmungen greifen. Alles andere wird dem Anspruch, digitale Gewalt konsequent zu bekämpfen, nicht gerecht", so die Grüne.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden