Sex-Attacke in Wien

Justizskandal um Syrer nach Vergewaltigung

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Der Syrer sollte eigentlich im Gefängnis sitzen, erschien aber nicht zum Haftantritt und missbrauchte stattdessen eine 16-Jährige.
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Wien. Der 21-jährige Syrer hätte längst seine Haftstrafe in der Justizanstalt Wiener Neustadt verbüßen sollen. Der Mann war bereits im vergangenen Dezember rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Doch er ließ die einmonatige Frist für seinen Haftantritt verstreichen.

Der Strafantritt war laut der Tageszeitung Standard für den 3. Juli vorgesehen. Der 21-Jährige erschien jedoch nicht. Nur drei Tage später, in der Nacht auf den 6. Juli, soll es zur nächsten Tat gekommen sein: Der Syrer soll eine 16-Jährige in Wien in sein Auto gelockt und sexuell missbraucht haben.

Das Landesgericht Wiener Neustadt wusste zu diesem Zeitpunkt nichts davon, dass der Verurteilte seine Haftstrafe nicht angetreten hatte. Die zuständige Justizanstalt hatte noch keinen entsprechenden Bericht übermittelt. Zwischen dem geplanten Haftantritt und der mutmaßlichen Tat lag ein Wochenende. In dieser Zeit stockte offenbar der Informationsfluss.

Schon früher nicht vor Gericht erschienen

Bereits rund um den ersten Prozess gegen den 21-Jährigen hatte es Probleme gegeben. Zu seiner ersten Hauptverhandlung am 21. August 2025 erschien der damals Beschuldigte unentschuldigt nicht. Unter seiner Telefonnummer war er für das Gericht nicht erreichbar. Auch eine "sofortige Vorführung" durch das Stadtpolizeikommando an seiner Meldeadresse blieb erfolglos.

Aus U-Haft entlassen

Am 18. Oktober um 0.15 Uhr wurde der Syrer schließlich von der Polizei festgenommen. Einen Tag später wurde wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft über ihn verhängt. Gegen diese Untersuchungshaft legte der 21-Jährige Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien ein und bekam recht.

Das Gericht hielt zwar fest, sein Verhalten lasse eine Tendenz erkennen, "sich der zügigen Durchführung des Verfahrens zu entziehen", berichtet Der Standard. Für die Annahme einer konkreten Fluchtgefahr reiche dies jedoch nicht aus. Auch eine Gefahr einer erneuten Tatbegehung konnte das Gericht damals nicht erkennen, weil seit der Vergewaltigung im Februar bis zur U-Haft keine weiteren Delikte bekannt geworden waren.

Am 30. Oktober wurde der Syrer deshalb "sofort" enthaftet. Gegenüber dem Gericht hatte der 21-Jährige stets versichert, seine Haftstrafe am 3. Juli anzutreten. Doch dazu kam es nicht. Zuvor hatte es laut Standard außerdem Probleme mit der Bewährungshilfe gegeben. Der Syrer hielt sich demnach nicht an den vereinbarten Kontakt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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