Kehle durchtrennt

Mithäftling getötet: 17-Jähriger gesteht Mord

© APA/WOLFGANG JANNACH
In der Justizanstalt Klagenfurt wurde ein 19-jähriger Häftling tot aufgefunden. Ein Mit-Insasse (17) gestand nun die Tat.
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Der 17-Jährige, der in der Nacht auf Dienstag in der Justizanstalt (JA) Klagenfurt in einem Zwei-Personen-Haftraum einen 19 Jahre alten Mithäftling vorsätzlich getötet haben soll, hat in seiner Beschuldigteneinvernahme die ihm angelastete Tat zugegeben. "Er ist zum Mordvorwurf geständig", teilte Christian Pirker, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Der Jugendliche behaupte, es sei im Vorfeld zu Drohungen des 19-Jährigen gekommen.

Daraufhin habe in der Nacht eine tätliche Auseinandersetzung stattgefunden, bei der der 17-Jährige den 19-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe. Im Anschluss habe der 17-Jährige dem Mithäftling mit einem Einwegrasierer tödliche Schnittverletzungen am Hals zugefügt, gab Pirker die Verantwortung des Jugendlichen wieder.

Der Jugendliche war am 7. August in einen Zwei-Personen-Haftraum der JA Klagenfurt gekommen. Sein um zwei Jahre älterer Mithäftling befand sich nach Eigentumsdelikten in Strafhaft. Der 17-Jährige behauptete, es sei im Vorfeld der Bluttat zu Drohungen des 19-Jährigen ihm gegenüber gekommen, sagte Staatsanwaltschaft-Sprecher Pirker.

Daraufhin habe in der Nacht auf Dienstag eine tätliche Auseinandersetzung stattgefunden, bei der der 17-Jährige den 19-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe. Im Anschluss habe der 17-Jährige dem Mithäftling mit einem Einwegrasierer tödliche Schnittverletzungen am Hals zugefügt, gab Pirker die Verantwortung des Jugendlichen wieder.

Verdächtiger sprach von "Schwierigkeiten"

Nach Darstellung des Mordverdächtigen soll es auf der Jugendabteilung der JA Klagenfurt zwischen den beiden Insassen in den vergangenen Wochen wiederholt zu "Schwierigkeiten" gekommen sein. Meldungen liegen der JA dazu allerdings nicht vor. Es gebe auch keine Berichte, in denen Tätlichkeiten zwischen den Insassen oder Körperverletzungen vermerkt wurden, sagte Pirker.

"Wir hätten sofort reagiert, wenn es Probleme gegeben hätte", sagte Josef Gramm, Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, gegenüber der APA zur Vorgeschichte der beiden Zellengenossen. "Sobald wir erkennen, dass ein Insasse Probleme mit einem anderen hat, wenn Inhaftierte sich nicht vertragen, reagieren wir sofort. Es ist nicht so, dass Menschen in einem Haftraum zusammen sind, die sich nicht verstehen. Wir haben ja eine Fürsorgepflicht. Wir müssen schauen, dass sie gesund werden, gesund bleiben und wieder gesund nach Hause gehen können", erläuterte Gramm.

Hinweise auf mögliche psychische Erkrankung des 17-Jährigen

Allerdings gab es beim 17-Jährigen nach seiner Festnahme Hinweise auf psychische Auffälligkeiten, womöglich eine Erkrankung. Das belegten Recherchen der APA. Der Jugendliche wurde nach gefährlichen Drohungen in seinem familiären Umfeld - er soll Angehörige mit dem Umbringen bedroht haben - und wegen einer versuchten Brandstiftung wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen. Er soll versucht haben, in einem Klagenfurter Mehrparteienhaus mit Dieseltreibstoff Feuer zu legen.

Nach APA-Informationen brachten Angehörige des Jugendlichen die gegen sie gerichteten Drohungen mit seinem psychischen Zustand in Verbindung. Sie sollen die Behörden explizit darauf aufmerksam gemacht haben. Der 17-Jährige wurde dennoch im Normalvollzug der JA Klagenfurt und nicht auf einer Krankenabteilung, in einem forensisch-therapeutischen Zentrum oder auf der psychiatrischen Abteilung eines Spitals stationär untergebracht.

Staatsanwaltschaft gab psychiatrisches Gutachten in Auftrag

Darauf angesprochen, erläuterte Staatsanwaltschaft-Sprecher Pirker, man habe nach der U-Haft-Verhängung ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit des 17-Jährigen abklären zu lassen. Allein die Kombination aus den aktenkundigen gefährlichen Drohungen und einer versuchten Brandstiftung hätte diesen Schritt nahe gelegt, meinte Pirker. Man habe einen Experten abklären lassen wollen, ob der Jugendliche die ihm vorgeworfenen Straftaten unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen hatte.

"Das Gutachten liegt noch nicht vor", sagte Pirker. Offen ist daher, ob der 17-Jährige zum Zeitpunkt der U-Haft begründenden Straftaten zurechnungsunfähig und damit überhaupt schuldfähig war.

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