Neue Regeln
Verbote in Kroatien: 1 Million Österreicher betroffen
Für rund 1,6 Millionen Österreicher, die jährlich nach Kroatien reisen, könnte der gewohnte Spätkauf für die Strand- oder Balkonrunde heuer vor verschlossenen Regalen enden.
Beliebtes Urlaubsland
Mit einer neuen gesetzlichen Grundlage will das beliebte Urlaubsland gezielt gegen nächtliche Ruhestörungen, Vandalismus und Alkoholexzesse auf öffentlichen Straßen vorgehen. Die neuen Regelungen geben den einzelnen Städten und Regionen das Recht, eigenständige Verkaufsverbote für Alkohol zu erlassen.
Auch interessant
Strikte Verbote für Party-Hotspots
Die Küstenstadt Split fackelt nicht lange und setzt die neuen Möglichkeiten als eine der ersten Destinationen konsequent um: Hier gilt ab sofort ein striktes Verkaufsverbot für Alkohol in Geschäften und Kiosken zwischen 21.00 Uhr abends und 6.00 Uhr früh. Ähnliche Maßnahmen sind bereits auf der beliebten Ferieninsel Hvar sowie in der Küstenmetropole Zadar in Planung. Auch in der Hauptstadt Zagreb wird eine Einführung derzeit intensiv geprüft. Tourismusminister Tonci Glavina begründet den harten Kurs mit dem Schutz der einheimischen Bevölkerung, die wieder in einer "guten Symbiose mit dem Tourismus leben" soll, anstatt das Gefühl zu haben, dass ganze Regionen nur noch für feiernde Urlauber existieren.
Wichtige Ausnahmen für Gastronomie
Wer im Urlaub am späten Abend ein Glas Wein oder ein kühles Bier genießen möchte, muss jedoch nicht komplett auf dem Trockenen sitzen. Eine wesentliche Ausnahme sorgt dafür, dass das Nachtleben nicht völlig zum Erliegen kommt: Bars, Restaurants und Lokale sind von dem nächtlichen Verkaufsverbot im Handel ausdrücklich ausgenommen. Der Konsum in kontrolliertem Rahmen innerhalb der Gastronomiebetriebe bleibt somit weiterhin uneingeschränkt erlaubt.
Verschärfter Jugendschutz vor Ort
Neben den zeitlichen Beschränkungen legt Kroatien auch beim Jugendschutz merklich nach. Um den Missbrauch von Alkohol durch Minderjährige einzudämmen, wurde die Ausweispflicht verschärft. Künftig sind Verkäufer im Handel gesetzlich dazu verpflichtet, die Abgabe von alkoholischen Getränken konsequent zu verweigern, wenn Jugendliche unter 18 Jahren keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegen können.
OE24 TV Live-Stream
OE24 TV Live-Stream
Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden