Ein Fotograf schildert auf "X" seinen Fall: Bei einer Anfrage für ein MRT wurde im als frühestmöglicher Termin ein Tag im November angeboten. Als er dann aber erwähnte, dass er privat zahlen würde, hieß es plötzlich, am nächsten Tag um 16 Uhr sei bereits ein Termin frei. Wer zahlt, kommt also früher dran.
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Hinter der "Vorreihung" dürfte der österreichweite Großgeräteplan stecken. Dieser legt fest, wie viele MRT-Geräte in welcher Region für Kassenpatienten zur Verfügung stehen. Wenn die Kassen-MRTs ausgelastet sind, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ein privat betriebenes MRT in derselben Ordination kann hingegen freie Kapazitäten haben.
Grundsätzlich gilt in Österreich das "5/10/20"-Modell. Dieses sieht für alle 133 Radiologie-Institute mit Kassenvertrag vor, dass Patienten für Untersuchungen mit Computertomographie (CT) binnen 10 Tagen, für eine Magnetresonanztomographie (MRT) binnen 20 Tagen einen Termin bekommen müssen. Bei dringenden Fällen, etwa einem Tumorverdacht, muss der Termin binnen fünf Tagen erfolgen. Akutfälle wie Schlaganfallpatienten müssen sofort an die Reihe kommen.
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