EU-Kommission klagt Österreich wegen NoVA

Teilen

Die EU-Kommission setzt ihr Vertrags-Verletzungsverfahren gegen Österreich wegen kritisierter Ausnahmen im USt-Bereich fort.

Unter anderem hat die Brüsseler Behörde eine Klage beim EuGH wegen Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Mehrwertsteuerbemessung beim Autokauf geklagt.

Die Zulassungssteuer wird vom Händler erhoben und an die Steuerbehörde abgeführt. Die Kommission verwies in ihrer Entscheidung neuerlich auf ein entsprechendes Urteil des EuGH zu Dänemark, mit dem die Richter entschieden haben, dass bei einem Verkauf eines Autos mit Zulassung keine Mehrwertsteuer auf die Zulassungssteuer erhoben werden dürfe. "Nach Auffassung der Kommission sollte zusätzlich zur Kfz-Zulassungssteuer nicht auch noch die Umsatzsteuer erhoben werden", erklärte die Kommission.

Ebenfalls eine Klage gibt es gegen Österreich wegen reduzierter Mehrwertsteuersätze bei Pferden und vor allem Rennpferden. Neben Österreich werden in dieser Causa auch noch Frankreich, Deutschland und Luxemburg vor den EuGH gezerrt.

Zudem hat die Kommission Österreich in einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" aufgefordert, ihre USt-Befreiungen für Sport- und Kultureinrichtungen zu ändern. Die weitläufigen Steuerausnahmen für Museen, Theater und Sport-Organisationen würden gegen die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.