AvW-Prozess

Auer-Welsbach: Haben über Risiko informiert

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Angeklagter bleibt dabei: Besicherungen höher als Summe der Genussscheine.

Am vierten Tag des Prozesses wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Untreue gegen den Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt Zeugen zu Wort gekommen. Ein Geschädigter berichtete, wie er von einem Berater überredet wurde, einen Frankenkredit aufzunehmen, um AvW-Genussscheine kaufen zu können. "Vielleicht war es auch die Gier", räumte er allerdings ein.

Besagter Finanzberater sei ein Freund gewesen, die hohe Rendite und die Möglichkeit, das Finanzpapier jederzeit zurückgeben zu können, habe ihn überzeugt, erzählte der Zeuge. Der Berater habe ihm versichert, der Genussschein sei so sicher wie ein Sparbuch und er könne seine Anteile jederzeit wieder verkaufen, innerhalb von zehn Tagen bekomme er sein Geld.

Zeuge hat keine Risikohinweise bekommen
Auch habe er dem Prospekt vertraut, Risikohinweise habe er von seinem Freund und Berater keine bekommen, so der mutmaßlich Geschädigte. Nachdem er 2002 bereits seine Altersvorsorge in der Höhe von rund 50.000 Euro in AvW-Genussscheinen angelegt hatte, nahm er 2003 einen Frankenkredit in der Höhe von rund 100.000 Euro auf und belastete damit sein Haus. Am 3. Oktober 2008 - nach einem Veranlagungszeitraum von fünf Jahren - wollte er von dem Rückkaufsrecht Gebrauch machen. Das Geld hatte er dann allerdings nie mehr gesehen. Den erlittenen Schaden gab er mit rund 170.000 Euro an.

Finanzberater: Manche Kunden haben Geld vervierfacht
"Was sagen Sie zu dem Schicksal dieses Mannes?", fragte Richter Christian Liebhauser-Karl den Angeklagten. "Ich bedauere den Schaden, aber wir haben bis 9. Oktober noch ausbezahlt", meinte Auer-Welsbach. Zwei Finanzberater, die im Auftrag der AvW Invest AG Genussscheine verkauft hatten, erklärten im Zeugenstand übereinstimmend, dass es bis September 2008 keine Probleme bei den Rückkäufen gegeben habe. "Sie sind bis Oktober 2008 peinlichst genau durchgeführt worden. Manche Kunden haben ihr Kapital verdreifacht und vervierfacht und das Geld auch bekommen", sagte ein Finanzdienstleister, der selbst an die AvW-Investments geglaubt hatte und nun auch Geschädigter ist. "Ich habe mein gesamtes Vermögen verloren", so der Zeuge. Obwohl seit Anfang Oktober nichts mehr ausbezahlt worden sei, habe man vom AvW-Büro die Information bekommen, dass alles in Ordnung sei, klagte er.

"Papiere mit höchster Sicherheit"
Er habe auch nach dem Wegfall der Kapitalgarantie von der AvW im Jahr 2001 die Anweisung erhalten, die Genussscheine als "Papiere mit höchster Sicherheit" anzupreisen. Es habe sich gegenüber vorher nichts verändert, sei ihm versichert worden, so der Zeuge. Weiters sagte er aus, dass er im November 2008 von einer Wiener Kanzlei erfahren habe, dass das Unternehmen Auer-Welsbachs als "Sorgenkind" der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegolten habe. Auf die Frage des Richters, was ein Genussschein in seinen Augen denn gewesen sei, meinte der Finanzberater, dass das aus heutiger Sicht bei AvW offenbar selbst niemand so genau gewusst hätte.

Kapitalgarantie war Hauptargument für Verkauf der Genussscheine
Ein weiterer selbstständiger Vermittler sagte bei seiner Einvernahme, die Kapitalgarantie sei sein Hauptargument bei dem Verkauf der AvW-Genussscheine gewesen. Als man ab dem Jahr 2001 nicht mehr damit habe werben dürfen, habe er den Handel mit diesen Papieren eingestellt. "Meine Frau und ich wollten unseren Kunden dieses Risiko nicht zumuten", sagte er. Weiters habe er alle seine Kunden über die Einstellung seiner Tätigkeit informiert und ihnen empfohlen, die Gewinne mitzunehmen und die Anteile zu verkaufen. Einige hätten diesen Rat befolgt, sagte er.

Auer-Welsbach: Haben Risiken immer offengelegt
Die AvW hat ihre Vertriebspartner in Schulungen immer über die Risiken des AvW Genussscheines informiert. Das sagte Auer-Welsbach in der Verhandlung am Montagnachmittag auf Befragung seines Verteidigers Michael Sommer. Es sei dabei auch auf Szenarien, wie beispielsweise einen Börsencrash, hingewiesen worden. Damit reagierte die Verteidigung auf die Vorwürfe der Zeugen, verschiedener Finanzberater, die angegeben hatten, der Genussschein sei ihnen stets als sicheres Investment präsentiert worden.

Auer-Welsbach: Prokurist K. schuld an Zusammensturz
Auer-Welsbach blieb dabei, die Summe aller Beteiligungen hätte einen höheren Wert gehabt als alle emittierten Genussscheine. Angestellt hat er diese Rechnung auf Basis des Börsenwerts. Dass sein Unternehmen dennoch in sich zusammenstürzte, führte er wiederholt auf die Malversationen seines Prokuristen K. zurück, von denen er am. 9. Oktober 2008 erfahren habe. Durch das Bekanntwerden dieses Problems hätten plötzlich alle Anleger gleichzeitig verkaufen wollen. Er zog einen Vergleich mit der Finanzkrise: "Wenn die Banken 2008 nicht vom Staat gerettet worden wären, dann hätte es auch Pleiten bei den großen Instituten geben."

Die AvW Invest AG habe bis 9. Oktober 2008 noch Geld für alle jene Genussscheine ausbezahlt, die bis 1. Oktober im AvW-Büro abgegeben worden seien, meinte der Angeklagte weiter. Das seien in Summe zwei Mio. Euro gewesen. Mit 10. Oktober habe man die Zahlungen eingestellt.

Verfahren geht am Mittwoch weiter
Das Verfahren wird am Mittwoch mit der Einvernahme von mutmaßlich Geschädigten fortgesetzt. Ex-Vorstand Hans Linz, gegen den ein Verfahren wegen betrügerischer Krida am Landesgericht Leoben anhängig ist, soll im Klagenfurter Prozess am 7. Februar als Zeuge aussagen.

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